DGUV Information 209-011 - Gasschweißen

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Abschnitt 7.5 - 7.5 Arbeiten in Druckluft

Arbeiten unter erhöhtem Luftdruck gehören mit zu Arbeiten unter besonderer Gefahr. Diese Gefahr geht aus von den immer anzutreffenden Bedingungen des "engen Raums" sowie der größeren Menge an Sauerstoff durch die Komprimierung der Luft.

Damit sind alle Schutzmaßnahmen vorrangig, die

  • Begrenzung der Personenzahl,

  • Ausstattung mit Schutzkleidung,

  • Einsatz von Sicherungsposten und Bereithalten von Rettungseinrichtungen

zum Inhalt haben.

Außerdem muss beachtet werden, dass Acetylen als Brenngas meist nicht eingesetzt werden kann, da sein Arbeitsdruck für einen sicheren Betrieb nicht mehr als 1,5 bar betragen darf.

Die Aufstellung aller Druckgasflaschen darf nur außerhalb des Bereichs erhöhten Drucks erfolgen. Sicherheitseinrichtungen gegen Flammenrückschlag, Gasrücktritt und Schlauchbruch sind einzusetzen.

Für das eingesetzte Personal sind medizinische Maßnahmen gemäß Druckluftverordnung einzuleiten.