DGUV Information 209-011 - Gasschweißen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Lufttechnische Maßnahmen

Bereits bei der Arbeitsvorbereitung haben Unternehmen die Verpflichtung, durch Auswahl geeigneter Verfahren und Gerätetechnik für geringe Gefahrstoffimmissionen zu sorgen.

Die beim Gasschweißen, Brennschneiden und verwandten Verfahren entstehenden Gase und Rauche müssen so abgeführt werden, dass die Atemluft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von gesundheitsgefährlichen Stoffen freigehalten wird. Das kann auf unterschiedliche Weise, je nach den örtlichen Gegebenheiten, der Verfahrensart und den verwendeten Zusatzwerkstoffen, geschehen, insbesondere durch

  • Absaugung an der Entstehungsstelle,

  • raumlufttechnische Anlagen,

  • freie Lüftung

und

  • Kombination vorgenannter Maßnahmen.

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Die TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" beschreibt den Stand der Technik und gibt Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen.
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Anforderungen an die Ausführung der jeweiligen Lüftungsart werden in der DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - lufttechnische Maßnahmen" beschrieben.
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Die Richtlinie VDI/DVS 6005 gibt Hinweise für die Planung von Lüftungsmaßnahmen an Schweißarbeitsplätzen.