DGUV Information 209-009 - Galvaniseure

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Schutzmaßnahmen gegen Explosionen

Bei einigen Prozessen in der Galvanotechnik und beim Eloxieren entweicht an der Kathode Wasserstoff.

Zur Beurteilung der Explosionsgefahr ist die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre maßgeblich. Diese setzt sich aus den beiden Komponenten brennbares Gas und Sauerstoff zusammen.

Die Menge an brennbarem Gas, in diesem Fall Wasserstoff, ergibt sich bei elektrolytischen Prozessen aus der Stromstärke und dem Wirkungsgrad. Er beträgt 100 %, wenn die Menge Metall abgeschieden wird, die sich physikalisch ergibt. Liegt der kathodische Wirkungsgrad unter 100 %, entfällt der restliche Stromanteil auf ungewünschte Nebenreaktionen wie das Entwickeln von Wasserstoff an der Kathode.

Aus dem zur Elektrolyse zur Verfügung stehenden Strom und der Faraday‘schen Konstante lässt sich der Volumenstrom an Wasserstoff berechnen. Bei Kenntnis des Luftvolumenstroms der Absaugmaßnahmen, der den entstehenden Wasserstoff verdünnt, kann berechnet werden, ob die untere Explosionsgrenze für Wasserstoff unterschritten wird.

Bei folgenden Verfahren ist zum Beispiel die Entwicklung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre möglich (siehe auch Abschnitt 3):

  • Verchromen

  • Elektrolytisches Entfetten

  • Elektrolytisches Polieren/Glänzen

  • Eloxieren

  • Nickelstrike (Nickelaktivierung) als Sonderfall des Vernickelns

  • Chemisches Glänzen

  • Beizen von Aluminium

Die notwendigen Schutzmaßnahmen sind von den Verantwortlichen im Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und im Explosionsschutzdokument zu dokumentieren. In diesem Dokument werden die Ex-Zonen, die die Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre ausdrücken, in einem Zonenplan abgebildet und bezeichnet.

Unter anderem sind dann folgende Maßnahmen möglich:

  • wirksame Absaugung am Prozessbehälter, mit Verriegelung von Absaugung und elektrischer Stromversorgung (Gleichrichter)

  • raumlufttechnische Maßnahmen (Hallen Zu- und Abluft)

  • Verhinderung von Abreißfunken beim Ein- und Ausfahren der Ware

  • Auswahl Ex-geschützter elektrischer Betriebsmittel entsprechend der jeweiligen Zone

  • Kennzeichnung der Zonen

  • organisatorische Maßnahmen (Alarmplan, Betriebsanweisung etc.)

  • regelmäßige Prüfung von Absaugung und Lüftung durch eine zur Prüfung befähigte Person

Eine Absaugung für die Erfassung brennbarer Gase, zum Beispiel Wasserstoff, oder Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten, muss entsprechend dem festgelegten explosionsgefährdeten Bereich geeignet ausgelegt sein.