DGUV Information 209-009 - Galvaniseure

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Schutzmaßnahmen gegen inhalative Gefährdungen

Diese Maßnahmen verhindern, dass gesundheitsschädigende einatembare Gefahrstoffkonzentrationen in der Luft an Arbeitsplätzen entstehen.

Generell wird daher zunächst geprüft, ob überhaupt ein Gefahrstoffeinsatz nötig ist, bei dem gesundheitsschädigende Konzentrationen in der Luft auftreten. Der Einsatz eines ungefährlicheren Ersatzstoffs oder die Wahl eines Verfahrens, bei dem keine oder weniger Gefahrstoffe in die Luft entweichen können, sollten dabei erste Priorität haben. Diese sogenannte Substitution muss von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern geprüft und dokumentiert sein.

Zu den emissionsmindernden Verfahren gehören zum Beispiel der Einsatz von Netzmitteln oder Schwimmkörpern und die Kathodenumhüllung beim Eloxieren. Dadurch werden die Gefahrstoffemissionen gesenkt, und die technische Lüftung kann mit verringerter Leistung ausgelegt werden. Lassen sich gesundheitsschädigende Gefahrstoffkonzentrationen durch eine Substitution nicht verhindern, müssen zunächst absaugtechnische Maßnahmen an der Entstehungsstelle (am Prozessbehälter) und gegebenenfalls raumlufttechnische Maßnahmen ergriffen werden.

Hinsichtlich ihrer Effektivität können Absaugmaßnahmen an Prozessbehältern wie folgt unterschieden werden:

  • Absaugung über ein geschlossenes System, z. B. Lüftungskabine an den Transportwagen

  • Randabsaugung mit Verdeckelung der Behälteroberfläche

  • Randabsaugung

Je umfassender eine Absaugerfassung den Prozess umschließt, desto wirksamer ist die Absaugung.