DGUV Information 209-009 - Galvaniseure

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Abschnitt 1.1 - 1 Gefahrstoffe
1.1 Stoffe und typische Gemische

Die meisten Stoffe und typischen Gemische für die Oberflächenveredelung sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung [1].

Beispiele für Prozessflüssigkeiten und Elektrolyte in den galvanotechnischen Prozessen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt; sie können eine oder mehrere der in nachfolgender Übersicht dargestellten gefährlichen Eigenschaften aufweisen.

Tabelle 1
Gefahrenpiktogramme und Gefahrenklassen mit Beispielen für Prozessflüssigkeiten und Elektrolyte in galvanotechnischen Prozessen nach GHS/CLP [2] - vereinfachte Übersicht

PiktogrammGefahrenklasse und GefahrenkategorieBeispiele
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GHS01 - explodierende Bombe
  • Explosive Stoffe

  • Selbstzersetzliche Stoffe: Typen A,B

  • Organische Peroxide: Typen A,B

Nicht relevant in der Galvanotechnik, aber ggf. in Zusammenhang mit der Wasserstoffentwicklung zu beachten
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GHS02 - Flamme
  • Entzündbare Stoffe

  • Selbstzersetzliche Stoffe: Typen B,C,D,E,F

  • Organische Peroxide: Typen B,C,D,E,F

  • Pyrophore Stoffe

  • Selbsterhitzungsfähige Stoffe

  • Aerosole

  • Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Kohlenwasserstoffgemische in Reinigern
Isopropanol in Glanzzusätzen
Natriumdithionit bei der Abwasserbehandlung
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GHS03 - Flamme über einem Kreis
Oxidierende StoffeChromtrioxid
Konzentrierte Salpetersäure
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GHS04 - Gasflasche
Gase unter DruckBei der Instandhaltung:
Sauerstoff-Gasflasche
Acetylen-Gasflasche
Flüssiggas-Gasflasche
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GHS05 - Ätzwirkung
Auf Metalle korrosiv wirkendKonzentrierte Säuren und Laugen:
Schwefelsäure
Salpetersäure
Salzsäure
Flusssäure
Ätznatron/Natronlauge
Hautätzend
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Kategorie 1
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GHS06 - Totenkopf mit gekreuzten Knochen
Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ):
Kategorien 1,2,3
Chromsäure
Cyanide
Flusssäure
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GHS07 - Ausrufezeichen
  • Akute Toxizität: Kategorie 4

  • Reizung der Haut: Kategorie 2

  • Augenreizung: Kategorie 2

  • Sensibilisierung der Haut: Kategorie 1, 1 A, 1B

  • Spezifische Zielorgan-Toxizität: Kategorie 3

  • Die Ozonschicht schädigend

Verdünnte Säuren und Laugen
Oxalsäure
Ameisensäure beim Vergolden
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GHS08 - Gesundheitsgefahr
  • K - Krebserzeugend

  • M - keimzellmutagen

  • R - Reproduktionstoxisch

  • Sensibilisierung der Atemwege

  • Spezifische Zielorgan-Toxizität: Kategorien 1,2

  • Aspirationsgefahr

Chromsäure
Nickelverbindungen
Borsäure beim Vernickeln und Verzinken
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GHS09 - Umwelt
GewässergefährdendWassergefährdende Stoffe der Wassergefährdungsklasse 2 und 3,
z. B. Zinkoxid

Für die weltweit einheitliche Gefahrstoffkennzeichnung wurden auch die Kennzeichnungselemente harmonisiert. Folgende Hauptelemente wurden festgelegt:

  • Gefahrenklassen, unterteilt in Unterklassen, Kategorien oder Typen

  • Gefahrenpiktogramme

  • Signalwörter

  • Gefahrenhinweise, sogenannte H-Sätze (hazard statements)

  • Sicherheitshinweise, sogenannte P-Sätze (precautionary statements)

Zusätzlich zu den Piktogrammen kann auf dem Kennzeichnungsetikett eines Gefahrstoffprodukts eines von zwei möglichen Signalwörtern aufgedruckt sein:

  • "Gefahr" steht für Kategorien mit schwerwiegenden Gefahren.

  • "Achtung" steht für Kategorien mit weniger schwerwiegenden Gefahren.

Damit wird der potenzielle Gefährdungsgrad verdeutlicht.

Ein Kennzeichnungsetikett eines Gefahrstoffgebindes nach CLP-Verordnung [2] umfasst folgende Elemente:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Lieferfirma(firmen)

  • Nennmenge eines Stoffs oder Gemischs

  • Produktidentifikatoren (Stoffname, Identifikationsnummer, CAS-Nr. u. a.)

  • gegebenenfalls Gefahrenpiktogramme

  • gegebenenfalls ein Signalwort (Achtung oder Gefahr)

  • gegebenenfalls Gefahrenhinweise • gegebenenfalls Sicherheitshinweise • gegebenenfalls ergänzende Informationen (zusätzliche Hinweise wie EUH-Sätze)

Neben den Kennzeichnungselementen nach CLP-Verordnung [2] müssen unter Umständen noch weitere Kennzeichnungselemente aus anderen Rechtsgebieten auf dem Etikett erscheinen, zum Beispiel die REACH[3]-Zulassungsnummer für Chromsäure.

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Abb. 1.1
Kennzeichnung für Methanol