Abschnitt 1.1 - 1 Gefahrstoffe
1.1 Stoffe und typische Gemische
Die meisten Stoffe und typischen Gemische für die Oberflächenveredelung sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung [1].
Beispiele für Prozessflüssigkeiten und Elektrolyte in den galvanotechnischen Prozessen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt; sie können eine oder mehrere der in nachfolgender Übersicht dargestellten gefährlichen Eigenschaften aufweisen.
Tabelle 1
Gefahrenpiktogramme und Gefahrenklassen mit Beispielen für Prozessflüssigkeiten und Elektrolyte in galvanotechnischen Prozessen nach GHS/CLP [2] - vereinfachte Übersicht
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie | Beispiele |
---|---|---|
GHS01 - explodierende Bombe |
| Nicht relevant in der Galvanotechnik, aber ggf. in Zusammenhang mit der Wasserstoffentwicklung zu beachten |
GHS02 - Flamme |
| Kohlenwasserstoffgemische in Reinigern Isopropanol in Glanzzusätzen Natriumdithionit bei der Abwasserbehandlung |
GHS03 - Flamme über einem Kreis | Oxidierende Stoffe | Chromtrioxid Konzentrierte Salpetersäure |
GHS04 - Gasflasche | Gase unter Druck | Bei der Instandhaltung: Sauerstoff-Gasflasche Acetylen-Gasflasche Flüssiggas-Gasflasche |
GHS05 - Ätzwirkung | Auf Metalle korrosiv wirkend | Konzentrierte Säuren und Laugen: Schwefelsäure Salpetersäure Salzsäure Flusssäure Ätznatron/Natronlauge |
Hautätzend Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Kategorie 1 | ||
GHS06 - Totenkopf mit gekreuzten Knochen | Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ): Kategorien 1,2,3 | Chromsäure Cyanide Flusssäure |
GHS07 - Ausrufezeichen |
| Verdünnte Säuren und Laugen Oxalsäure Ameisensäure beim Vergolden |
GHS08 - Gesundheitsgefahr |
| Chromsäure Nickelverbindungen Borsäure beim Vernickeln und Verzinken |
GHS09 - Umwelt | Gewässergefährdend | Wassergefährdende Stoffe der Wassergefährdungsklasse 2 und 3, z. B. Zinkoxid |
Für die weltweit einheitliche Gefahrstoffkennzeichnung wurden auch die Kennzeichnungselemente harmonisiert. Folgende Hauptelemente wurden festgelegt:
Gefahrenklassen, unterteilt in Unterklassen, Kategorien oder Typen
Gefahrenpiktogramme
Signalwörter
Gefahrenhinweise, sogenannte H-Sätze (hazard statements)
Sicherheitshinweise, sogenannte P-Sätze (precautionary statements)
Zusätzlich zu den Piktogrammen kann auf dem Kennzeichnungsetikett eines Gefahrstoffprodukts eines von zwei möglichen Signalwörtern aufgedruckt sein:
"Gefahr" steht für Kategorien mit schwerwiegenden Gefahren.
"Achtung" steht für Kategorien mit weniger schwerwiegenden Gefahren.
Damit wird der potenzielle Gefährdungsgrad verdeutlicht.
Ein Kennzeichnungsetikett eines Gefahrstoffgebindes nach CLP-Verordnung [2] umfasst folgende Elemente:
Name, Anschrift und Telefonnummer der Lieferfirma(firmen)
Nennmenge eines Stoffs oder Gemischs
Produktidentifikatoren (Stoffname, Identifikationsnummer, CAS-Nr. u. a.)
gegebenenfalls Gefahrenpiktogramme
gegebenenfalls ein Signalwort (Achtung oder Gefahr)
gegebenenfalls Gefahrenhinweise • gegebenenfalls Sicherheitshinweise • gegebenenfalls ergänzende Informationen (zusätzliche Hinweise wie EUH-Sätze)
Neben den Kennzeichnungselementen nach CLP-Verordnung [2] müssen unter Umständen noch weitere Kennzeichnungselemente aus anderen Rechtsgebieten auf dem Etikett erscheinen, zum Beispiel die REACH[3]-Zulassungsnummer für Chromsäure.
Abb. 1.1
Kennzeichnung für Methanol