DGUV Information 209-009 - Galvaniseure

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Galvaniseure
(DGUV Information 209-009)

(bisher: BGI 552)

Information

ccc_1518_as_29.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: November 2019

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Gefahrstoffe1
Stoffe und typische Gemische1.1
Gefährdungsbeurteilung1.2
Hand- und Hautschutz1.3
Gesundheitsschutz1.4
Hygiene; Essen, Trinken, Rauchen1.4.1
Arbeitsmedizinische Vorsorge1.4.2
Erste Hilfe1.4.3
Beschäftigtenverzeichnis1.4.4
Anforderungen an Anlagen und Arbeitsstätten2
Allgemein2.1
Prozessbehälter und Rohrleitungen2.2
Arbeiten an Prozessbehältern/mechanische Gefährdungen2.3
Manuelle Anlagen2.3.1
Halbautomatische Anlagen2.3.2
Galvanikautomaten2.3.3
Umgang mit Beschickungseinrichtungen2.3.4
Verfahrensspezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen3
Vorbehandlungsverfahren3.1
Elektrolytisches Polieren, Glänzen und chemisches Entgraten3.1.1
Alkalische und elektrolytische Entfettung3.1.2
Dekapieren und Beizen3.1.3
Oberflächenbehandlungsverfahren3.2
Hart- und Glanzverchromen von Bauteilen3.2.1
Galvanisches und chemisches Vernickeln3.2.2
Verkupfern - cyanidisch, sauer3.2.3
Verzinken - cyanidisch, sauer, alkalisch3.2.4
Veredeln mit Gold und Silber3.2.5
Verzinnen - sauer und alkalisch3.2.6
Phosphatieren3.2.7
Eloxieren3.2.8
Nachbehandlungsverfahren3.3
Passivieren/Chromatieren3.3.1
Entmetallisieren (Entchromen)3.3.2
Brünieren3.3.3
Absaugung und Lüftung4
Schutzmaßnahmen gegen inhalative Gefährdungen4.1
Schutzmaßnahmen gegen Explosionen4.2
Elektrische Anlagen/elektrische Gefährdungen/elektromagnetische Felder5
Schutzmaßnahmen gegen Brände6
Abwasserbehandlung und Abfall7
Lagerung und innerbetrieblicher Transport8
Instandhaltung9
Persönliche Schutzausrüstungen10
Betriebsanweisungen und Unterweisungen11
Prüfen von Anlagen und Einrichtungen12
LiteraturverzeichnisAnhang 1

Vorwort

Diese DGUV Information soll Beschäftigten in Betrieben der elektrolytischen und chemischen Oberflächenbehandlung (Galvanotechnik) Hinweise für das sichere Arbeiten mit galvanotechnischen Prozessen (z. B. Verchromen, Verzinken, Vernickeln usw.) und verwandten Verfahren (z. B. Eloxieren [Abb. 1]), Brünieren, Phosphatieren, Beizen, Reinigen und Entfetten, Trocknen usw.) geben.

Lager- und innerbetriebliche Transportarbeiten sowie die Abwasserbehandlung werden in dieser Broschüre ebenfalls berücksichtigt.

Aufgrund der Gefährdungen in den galvanotechnischen Bereichen kann es beispielsweise zu Verätzungen, zu Stürzen (Rutschgefahr in Nassbereichen), zu Absturz in galvanische Prozessbehälter, zu Quetschungen durch den Fahrwagen an den Galvanikautomaten und zur dermalen, inhalativen und oralen Aufnahme von Gefahrstoffen kommen.

Trotz verbesserter technischer Schutzmaßnahmen, besonders Verkleidungen, Verwendung geschlossener Anlagen, Verrohrungen und Dosiereinrichtungen, kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihren Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Kontakt.

Deshalb müssen alle Beschäftigten die Gefahren kennen, die notwendigen Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen beachten und die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen benutzen.

Das gilt nicht nur für die Tätigkeiten am Prozessbehälter, sondern auch für kurzfristige Arbeiten und Nebenarbeiten, die in diesem Punkt häufig unterschätzt werden, zum Beispiel:

  • Umfüllen von Flüssigkeiten

  • Probennahme und Pflege der Prozessflüssigkeit

  • Kontrollgänge an Automaten und Anlagen

  • Aufhängen und Abnehmen der Bauteile (Gestellware)

  • Befüllen und Entleeren von Trommeln (Trommelware)

  • Entleeren und Reinigen von Behältern

  • Entsorgen der Rückstände

Instandhaltungspersonal kann wegen unvermutet austretender Flüssigkeiten besonders gefährdet sein, wenn zum Beispiel Flanschverbindungen gelöst, Armaturen ausgebaut, festkorrodierte Ventile, Hähne und Schieber betätigt oder Schrauben gelöst werden.

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Abb. 1
Eine moderne Eloxalanlage für Aluminium-Bauteile