DGUV Information 209-009 - Galvaniseure

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Abschnitt 5 - 5 Elektrische Anlagen/elektrische Gefährdungen/elektromagnetische Felder

Schäden an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen wie Pumpen, Motoren, Leuchten, Leitungen, Steckern, Gehäusen und Kabeleinführungen, usw. sind umgehend den Vorgesetzten zu melden. An elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen und Einrichtungen darf grundsätzlich nur eine Elektrofachkraft Arbeiten durchführen.

Bei feuchten und nassen Umgebungsbedingungen (d. h. in feuchten und nassen Räumen) ist aufgrund von direktem oder indirektem Berühren in Bereichen mit mehr als 30 V Gleichspannung oder 12 V Wechselspannung mit einem elektrischen Schlag zu rechnen.

Bei feuchten und nassen Umgebungsbedingungen (d. h. in feuchten und nassen Räumen) ist ein Schutz gegen indirekten und direktes Berühren nicht erforderlich, wenn die Nennspannung (Sicherheitskleinspannung oder Schutzkleinspannung) 30 V Gleichspannung oder 12 V Wechselspannung nicht überschreitet.

Die für den galvanischen Prozess erforderlichen Spannungen sind im Allgemeinen so niedrig, dass beim Berühren eines Pols durch den Menschen kein gefährlicher Körperstrom fließt. Wenn jedoch beide Leiter durch Metalle überbrückt werden, zum Beispiel durch elektrisch leitende Werkzeuge, wie Schraubendreher, Schraubenschlüssel oder herabgefallene Werkstücke, kann es aufgrund der hohen Stromstärken zu einem Lichtbogen kommen. Die bei einem Lichtbogen entstehenden Temperaturen können Metalle und Kunststoffe schlagartig oder explosionsartig schmelzen und verdampfen lassen. Bei einem Lichtbogen entstehen sehr heiße Dämpfe und flüssige Metall- und Kunststoffpartikel, die zu schwersten Verletzungen der Haut und Atemwege führen können. Lichtbögen können auch Zündquellen für Brände darstellen.

Abhängig von den Prozessen in der Galvanik liegen auch Gefährdungen durch elektromagnetische Felder, besonders in der Nähe von Wechselrichtern/Gleichrichtern und stromführenden Bauteilen (z. B. Schienen), vor.

Eine Gefährdung aller Beschäftigten entsteht beim Einsatz hoher Stromdichten und Sollstromstärken sowie bei der Verwendung von gepulstem Strom.

Eine besonders hohe Gefahr besteht für Personen mit aktiven Implantaten (z. B. Herzschrittmacher) aufgrund der hohen elektromagnetischen Felder.

Die in Abhängigkeit von der Stärke der auftretenden elektromagnetischen Felder bestehenden unterschiedlichen Gefahrenbereiche sind zu kennzeichnen und die Kennzeichnungen sind zu beachten.

In der Galvanik dürfen nur speziell für diese besondere Umgebung zulässige elektrische Betriebsmittel wie Leuchten, Fasspumpen, Tauchbadwärmer usw. eingesetzt werden. Diese Betriebsmittel sind unter Berücksichtigung von Spritz- oder Strahlwasserschutz und/oder Explosionsschutz auszuwählen (Abb. 5.1).

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Abb. 5.1
Die Elektroausstattung in der erforderlichen IP-Schutzart; anzuwenden ist die VDE 0113-1 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen Abschnitt 13 "Verdrahtungstechnik" [38])