Abschnitt 21.3 - 21.3 Bedienseitige Absicherung von Einzweck-Pressenautomaten
An Einzweck-Pressenautomaten sind zur bedienseitigen Absicherung beim Automatikbetrieb trennende oder optoelektronische Schutzeinrichtungen direkt angebaut oder die Einzweck-Pressenautomaten sind beim Automatikbetrieb weiträumig abgesichert. Optoelektronische Schutzeinrichtungen kommen nur zur Absicherung funktional sicherer Einzweck-Pressenautomaten in Frage.