DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

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Abschnitt 21.3 - 21.3 Bedienseitige Absicherung von Einzweck-Pressenautomaten

An Einzweck-Pressenautomaten sind zur bedienseitigen Absicherung beim Automatikbetrieb trennende oder optoelektronische Schutzeinrichtungen direkt angebaut oder die Einzweck-Pressenautomaten sind beim Automatikbetrieb weiträumig abgesichert. Optoelektronische Schutzeinrichtungen kommen nur zur Absicherung funktional sicherer Einzweck-Pressenautomaten in Frage.