DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

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Abschnitt 11 - 11 Verriegelte trennende Schutzeinrichtung (VTSE) | Bewegliche Verkleidungen oder Verdeckungen (BV)

ccc_1517_as_36.jpg

Abb. 23
VTSE/BV an mechanischer Presse

VTSE/BV (z. B. schwenkbare "Schutzverkleidungen", "Schutzbleche", "Schutzgitter", Hubtore etc.) sind trennende Schutzeinrichtungen mit einer Verriegelungseinrichtung über Endschalter.

VTSE/BV (ohne die Funktionsweise oder ohne alle Überwachungen einer beweglichen Abschirmung)

ccc_1517_as_32.jpgsind an funktional sicheren und an funktional unsicheren Pressen einsetzbar
ccc_1517_as_31.jpghaben fangende Wirkung
ccc_1517_as_31.jpgschützen weitere Personen außer den beim Einrichten berücksichtigten Bedienpersonen (es sei denn, die weiteren Personen halten sich dahinter auf )
ccc_1517_as_31.jpgsichern den Werkzeugeinbauraum je nach Ausführung oder Einbauort zulässigerweise auch von den Nicht-Bedienseiten ab

(Legende: ccc_1517_as_32.jpg Ist nicht erfüllt ccc_1517_as_31.jpg Ist erfüllt).

Für die mechanische Ausführung von VTSE/BV gilt die DIN EN ISO 14120.

Um bei Tragmittel-Versagen den Absturz zu verhindern, müssen schwere kraftbetriebene BV/VTSE (Hubtore) - abgesehen von Sonderfällen - mit Fangvorrichtungen ausgestattet sein.

Gegen Über-/Unter-/Um-Durchgreifen müssen Sicherheitsabstände nach DIN EN ISO 13857 eingehalten werden [Ausnahme: Schutzsegmente in Hubtoren, siehe Abschnitt 21.3 "Bedienseitige Absicherung von größeren Kalt-Pressenautomaten (Besonderheiten)"].

Damit BV/VTSE beim Pressen-Betrieb nicht geöffnet bleiben, muss das Öffnen einer BV/VTSE zum Stillsetzen der Pressenbewegung führen. Außer wenn bei geöffneter/geöffneten BV/VTSE ersatzweise Sicherheitsmaßnahmen wirksam sind (z. B. nach Umstellen auf "Einrichten") darf das Pressen-Ingangsetzen bei geöffneten BV/VTSE nicht möglich sein.

Bei nicht jederzeit unterbrechbarer Pressen-Bewegungen müssen BV/VTSE eine Zuhaltung haben.

Wenn man sie hintertreten kann, zum Beispiel Zugangstüren, benötigen VTSE BV einen (Einzel-) Quittiertaster.

Das Steuern mit VTSE/BV ist bei größeren Pressen mit

  • maximaler Hublänge größer 600 mm oder

  • Tischtiefe größer 1000 mm

nicht (mehr) zulässig (Ausnahme: Die VTSE/BV werden mit Tippschalter zugefahren).

Sichtprüfung von VTSE/BV:

  • Sind keine Beschädigungen/unzulässigen Veränderungen/Manipulationen erkennbar?

  • Sind nicht benötigte Öffnungen in Hubtoren mit Schutzsegmenten verschlossen?

Sichtprüfung der Werkzeugbefestigung:

  • Sind das Ober- und Unterwerkzeug nach Angabe der Pressenherstellfirma befestigt?

  • Wenn vorhanden: Befinden sich die Distanzstücke nicht mehr im Pressenwerkzeug?

Wirkungskontrolle:

  • Lässt sich die Presse nur in Gang setzen, wenn die VTSE/BV ganz geschlossen ist?

  • Wird die VTSE/BV bis zum Pressen-Stillstand zugehalten oder führt das Öffnen der (nicht zugehaltenen) VTSE/BV zum Stoppen der Pressen-Schließbewegung?

Check der Pressen-Einstellungen:

  • Ist bei variablem Hub die Hublänge korrekt eingestellt?

  • Ist die Hublage korrekt eingestellt (Exzenter- und verwandte Pressen)?

  • Ist die Presskraft korrekt eingestellt (hydraulische Pressen)?

  • Ist die Schlagenergie korrekt eingestellt Spindelpressen)?

  • Maschinenspezifisches

Ist der Wahlschalter (Abschließen!) oder das Betriebsarten-Auswahlsystem (Abschließen oder Passwort-Schützen!) dem allgemeinen Zugriff entzogen?

Bei Mängelfeststellungen darf die Maschine oder Anlage nicht für die Produktion freigegeben werden!