DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Zündung durch elektrostatische Aufladung

Es ist fast unbekannt, dass Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff nur eine geringe elektrische Leitfähigkeit besitzen. Das führt dazu, dass sich die Kraftstoffe beim Fließen aufladen und ihre elektrische Ladung nur langsam abgeben. Die elektrische Ladung darf nicht so groß werden, dass es zu einer Funkenentladung kommt, die ein explosives Kraftstoffdampf-Luftgemisch entzünden könnte. Daher muss durch Erdung für eine Abführung der Ladung gesorgt werden.

Zündfähige Funkenentladungen sind immer dann zu erwarten, wenn ein Kraftstofftank über einer Grube entleert und der Kraftstoff in einem am Grubenboden aufgestellten Behälter aufgesammelt wird.

Folgender schwerer Brand, der ohne Personenschaden ablief, soll dies näher erläutern:

In einer Werkstatt sollte ein Fahrzeugtank über einer Grube entleert werden. Hierzu löste der Kraftfahrzeugschlosser die Ablassschraube des Tanks und fing den Ottokraftstoff in einem Behälter am Boden der Grube auf. Der auslaufende Strahl wurde jedoch bald klein, da der Kraftfahrzeugschlosser vergessen hatte, den Tankverschluss zu öffnen. Er stieg aus der Grube und öffnete den Tankverschluss, der Kraftstoff konnte nun in vollem Strahl auslaufen.

Nach Aussagen des Kraftfahrzeugschlossers entzündete sich plötzlich der auslaufende Kraftstoff. Es kam noch hinzu, dass sich in der Grube eine offene Altölrinne befand, die mit Gitterrosten abgedeckt war. Diese Rinne war etwa 20 m lang, 0,8 m breit und 0,04 m tief. Nach der Zündung brannten in der vollen Länge der Rinne etwa 600 Liter Altöl.

Die 20 m lange Flammenfront griff auf das Holzdach über, lief über dem Dach entlang und erfasste auch die Büroräume. Es kam zu einem Brand, der zur völligen Vernichtung der Werkstatt führte. Das alles geschah so schnell, dass kein Inventar, nicht einmal wichtige Geschäftsunterlagen und auch keine Pkws und Lkws gerettet werden konnten. Das einzig Positive an diesem Brand: Es war kein Personenschaden zu beklagen.

Aus diesem Brandgeschehen müssen Folgerungen gezogen werden:

  • Wenn bei Arbeiten am Kraftstofftank oder an den Kraftstoffleitungen eine Tankentleerung notwendig ist, muss sie durch Auspumpen des Tankinhalts erfolgen.

    Auf keinen Fall darf der Kraftstoff durch Lösen der Ablassschraube abgelassen werden. Wo der Einfüllstutzen durch ein Ventil gesperrt ist, kann der Tankinhalt durch die Öffnung des Tankgebers entleert werden.