DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung

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Abschnitt 3 - 3 Ausgänge und Tore

Arbeitsräume müssen Türen, Tore und Durchfahrten haben, damit Personen und Fahrzeuge hineingelangen können. Wichtiger aber als das Hineinkommen ist das schnelle Verlassen der Räume bei Gefahr.

Um das zu ermöglichen, muss

  • die notwendige Anzahl,

  • die richtige Lage und

  • die richtige Größe und Bauart

der Ausgänge, Türen, Tore und Durchfahrten berücksichtigt werden.

So kann es notwendig werden, dass bei großen handbetätigten Toren und auch bei kraftbetätigten Toren, die sich bei Ausfall der Betriebskraft nicht schnell genug öffnen lassen, zusätzliche Türen oder Schlupftüren eingebaut werden müssen.

Notausgänge müssen deutlich gekennzeichnet sein und sich jederzeit leicht öffnen lassen. Selbstverständlich müssen sie immer freigehalten werden.

Bei kraftbetriebenen und ferngesteuerten Toren treten typische Quetschgefahren auf, die durch sicherheitstechnische Maßnahmen beseitigt werden müssen.

So müssen kraftbetriebene Faltgliedertore an den Schließkanten Kontaktleisten besitzen, die das Tor bei Auftreffen auf ein Hindernis sofort zum Stillstand bringen.

Darüber hinaus müssen Schließkanten, die zwischen zwei zusammenhängenden Torflügeln gebildet werden, mit einem elastischen Profil, Bürsten oder Ähnlichem gesichert werden.

Türen und Tore, die zur Freigabe des Durchlasses angehoben werden, müssen Einrichtungen besitzen, die beim Versagen des Tragmittels einen Absturz verhindern.

Die Laufbahnen von Gegengewichten müssen verkleidet sein.

Wenn sich Schlupftüren in kraftbetätigten Toren befinden, müssen sie so mit dem Antrieb verbunden sein, dass eine kraftbetätigte Torbewegung nicht möglich ist, wenn die Schlupftür offensteht. Die Schlupftüren dürfen sich auch nicht unbeabsichtigt öffnen lassen, wenn das Tor in Bewegung ist.

Ferngesteuerte Tore müssen von der Steuerstelle aus in vollem Umfang zu überblicken sein.

Die Größe der Türen und Tore sowie der Durchfahrten muss so bemessen sein, dass sich Personen zwischen Fahrzeug und festen Teilen der Umgebung nicht quetschen können. Ein Abstand vom Fahrzeug zu den festen Teilen der Umgebung von mindestens 0,5 m auf jeder Seite ist notwendig.

Schon manche Tür und mancher Torflügel ist unvermutet vom Wind zugeschlagen worden und hat Unfälle durch Quetschungen oder Prellungen verursacht. Daher müssen besondere Einrichtungen vorhanden sein, die ein unbeabsichtigtes Zuschlagen verhindern.