DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung

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Abschnitt 17.3 - 17.3 Arbeiten mit Reibbelägen

Seit ca. 1985 werden in Kraftfahrzeugen asbestfreie Brems- und Kupplungsbeläge eingesetzt. Auch bei diesen Belägen muss der Abriebstaub, der unter anderem organische und anorganische Fasern enthalten kann, durch geeignete Maßnahmen (z. B. mit Heißdampf-Waschgerät, K1-Staubsauger), entfernt werden.

ccc_1516_as_1.jpgAbriebstaub darf nicht durch Abblasen entfernt werden!

Mit einer Freisetzung von Stäuben in die Atemluft der Beschäftigten ist bei folgenden Tätigkeiten zu rechnen:

  • mechanische Bearbeitung

    (z. B. Schleifen oder Überdrehen) von Belägen

  • manuelle Bearbeitung

    (z. B. Überschmirgeln von Hand mit Schleifpapier, Kantenfasen mit Feile, Aufnieten neuer Beläge) von Belägen

  • Entfernen von Abriebstaub aus Trommelbremsen oder von Scheibenbremsträgern, auch wenn Bremsbeläge nur ausgewechselt werden

Ein sicheres Erfassen und Absaugen des Staubs verlangt, dass Maschinen zur Bearbeitung von Bremsbelägen (Abdreh- oder Schleifgeräte) nur in Verbindung mit geeigneten Staubminderungsmaßnahmen betrieben werden. Die Maßnahmen umfassen das ausreichende Erfassen des entstehenden Feinstaubs, das Festhalten durch besondere Filtermaterialien sowie die Entsorgung ohne erneutes Freiwerden des Staubs. Auskünfte über geeignete Geräte erteilt Ihr Unfallversicherungsträger auf Anfrage.

Jede Verwendung von asbesthaltigen Brems- und Kupplungsbelägen ist seit dem 1. Januar 1995 in Deutschland verboten, aber schon seit Mitte der 80er Jahre werden in den in Deutschland verkauften Pkws asbestfreie Brems- und Kupplungsbeläge eingebaut.

Asbesthaltige Brems- und Kupplungsbeläge können noch heute in Oldtimer- oder Spezialfahrzeugen angetroffen werden.

Alle Arbeiten an asbesthaltigen Brems- und Kupplungsbelägen müssen beim zuständigen Unfallversicherungsträger und bei den Arbeitsschutzbehörden angezeigt werden. Dabei müssen die Forderungen der TRGS 519 "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten", z. B. befähigte Person, arbeitsmedizinische Vorsorge, Einhaltung von Umgangsvorschriften, Entsorgung von Abfällen, beachtet werden.

Für die Entfernung von asbesthaltigen Reibbelägen sind nach der TRGS 519 standardisierte Arbeitsverfahren (Abbildungen 17-3 a, b und c auf den folgenden Seiten) erstellt worden, die zu beachten sind:

  • Standardisiertes Arbeitsverfahren Asbest-Kfz-Trommelbremsen

  • Standardisiertes Arbeitsverfahren Asbest-Kfz-Scheibenbremsen

  • Standardisiertes Arbeitsverfahren Asbest-Kfz-Kupplungen

Geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 17.4 TRGS 519
KFZ-TROMMELBREMSEN

Stand: 02/2000
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Anwendungsbereich: Austausch asbesthaltiger Trommelbremsbeläge an Kraftfahrzeugen
Organisatorische Maßnahmen
  • Sachkundiger Verantwortlicher nach TRGS 519

  • Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft

  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 14 GefStoffV und TRGS 519

  • Arbeitsausführung nur durch fachkundige und besonders eingewiesene Kfz-Handwerker

Arbeitsausführung
  • Rad und Felge abmontieren

  • Bremstrommel lösen bis ein kleiner (ca. 2 cm breiter) Spalt zwischen Bremstrommel und Grundplatte entsteht

  • Bremstrommel außen und innen mit Bremsenwäscher gründlich anfeuchten oder mit Netz-/Penetriermittel gründlich einsprühen oder mit K1-Staubsauger absaugen

  • Bremstrommel ganz abnehmen

  • Radbremse und Bremstrommel innen gründlich mit dem Bremsenwäscher abwaschen oder mit Netz-/Penetriermittel gründlich einsprühen oder mit K1-Staubsauger absaugen

  • Bremstrommel gründlich von Hand mit Reinigungstüchern unter Einsatz von Netz-/Penetriermittel feucht reinigen

  • Bremse zerlegen

  • ausgebaute Bremsteile, Grundplatte und Werkzeug gründlich von Hand mit Reinigungstüchern unter Einsatz von Netz-/Penetriermittel feucht reinigen

  • aufgefangene Reinigungsflüssigkeit in geschlossenen Sammelbehälter einfüllen und Auffangwanne von Hand mit Reinigungstuch trockenwischen

  • Bremsbacken mit Belägen (ohne diese zu beschädigen) und die benutzten Reinigungstücher sofort in geeigneten Behälter für asbesthaltige Abfälle legen und diesen verschließen

  • Bremse mit asbestfreien Bremsbelägen wieder zusammenbauen

Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
  • benötigte Werkzeuge

  • geeigneter, sicher verschließbarer gemäß TRGS 519 gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z. B. ausreichend fester Kunststoffsack)

  • Reinigungstücher

  • Netz-/Penetriermittel (z. B. Bremsenreinigungsmittel, Wasser mit Spülmittel)

  • Bremsenwäscher mit max. 6 bar Arbeitsdruck und Auffangwanne oder Sprüheinrichtung für Netz-/Penetriermittel (z. B. Sprühdose/-behälter mit Sprührohr/-schlauch) oder gem. TRGS 519 geeigneter, baumustergeprüfter K1-Staubsauger [TRGS 519, Nr. 7.3 (6)]. Staubsauger, die zuvor bei Arbeiten in abgeschotteten Bereichen (so genannte Schwarzbereiche) eingesetzt wurden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine Kontamination der Geräte (z. B. auch innere Kontamination über Bypasskühlung im Motorgehäuse) ausgeschlossen werden kann.

  • Atemschutz (z. B. P2-Maske)

Entsorgung
  • Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geschreddert werden und sind entsprechend den Abnahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblattes "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

Abb. 17-3a
Standardisierte Arbeitsverfahren beim Austausch von asbesthaltigen Reibbelägen - Kfz-Trommelbremsen

Geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 17.4 TRGS 519
KFZ-SCHEIBENBREMSEN

Stand: 02/2000
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Anwendungsbereich: Austausch asbesthaltiger Scheibenbremsbeläge an Kraftfahrzeugen
Organisatorische Maßnahmen
  • Sachkundiger Verantwortlicher nach TRGS 519

  • Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft

  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 14 GefStoffV und TRGS 519

  • Arbeitsausführung nur durch fachkundige und besonders eingewiesene Kfz-Handwerker

Arbeitsausführung
  • Rad und Felge abmontieren

  • Bremsen und Radaufhängung mit Bremsenwäscher abwaschen oder mit Netz-/Penetriermittel gründlich einsprühen

  • Bremsklötze ausbauen

  • Bremse, Radaufhängung, ausgebaute Bremsteile und Werkzeug gründlich von Hand mit Reinigungstüchern unter Einsatz von Netz-/Penetriermittel feucht reinigen

  • aufgefangene Reinigungsflüssigkeit in geschlossenen Sammelbehälter einfüllen und Auffangwanne von Hand mit Reinigungstuch trockenwischen

  • Bremsklötze (ohne diese zu beschädigen) und die benutzten Reinigungstücher sofort in geeigneten Behälter für asbesthaltige Abfälle legen und diesen verschließen

  • Bremse mit asbestfreien Bremsklötzen wieder zusammenbauen

Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
  • benötigte Werkzeuge

  • geeigneter, sicher verschließbarer und gemäß TRGS 519 gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z. B. ausreichend fester Kunststoffsack)

  • Reinigungstücher

  • Netz-/Penetriermittel (z. B. Bremsenreinigungsmittel, Wasser mit Spülmittel)

  • Bremsenwäscher mit max. 6 bar Arbeitsdruck und Auffangwanne oder Sprüheinrichtung für Netz-/Penetriermittel (z. B. Sprühdose/-behälter mit Sprührohr/-schlauch)

  • Atemschutz (z. B. P2-Maske)

Entsorgung
  • Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geschreddert werden und sind entsprechend den Abnahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblattes "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

Abb. 17-3b
Standardisierte Arbeitsverfahren beim Austausch von asbesthaltigen Reibbelägen - Kfz-Scheibenbremsen

Geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 17.4 TRGS 519
KFZ-KUPPLUNGEN

Stand: 02/2000
ccc_1516_as_15.jpg
Anwendungsbereich: Austausch asbesthaltiger Kupplungsscheiben an Kraftfahrzeugen
Organisatorische Maßnahmen
  • Sachkundiger Verantwortlicher nach TRGS 519

  • Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft

  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 14 GefStoffV und TRGS 519

  • Arbeitsausführung nur durch fachkundige und besonders eingewiesene Kfz-Handwerker

Arbeitsausführung
  • Öffnungen in der Kupplungsglocke herstellen, z. B. durch

    • Entfernen des Deckels von Kontrollöffnungen

    • Ausbau des Anlassers

    • Ausbau des Kupplungsmitnehmerzylinders

  • Innenraum der Kupplungsglocke durch die Öffnung gründlich mit Netz-/Penetriermittel einsprühen

  • Kupplungsglocke, Druckplatte bzw. Schwungrad und Mitnehmerscheibe abbauen

  • Kupplungsgehäuse innen gründlich von Hand mit Reinigungstüchern unter Einsatz von Netz-/Penetriermittel feucht reinigen

  • ausgebaute Kupplungsteile und Werkzeug gründlich von Hand mit Reinigungstüchern unter Einsatz von Netz-/Penetriermittel feucht reinigen

  • Mitnehmerscheibe (ohne diese zu beschädigen) und die benutzten Reinigungstücher sofort in geeigneten Behälter für asbesthaltige Abfälle legen und diesen verschließen

  • Kupplung mit asbestfreier Mitnehmerscheibe wieder zusammenbauen

Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
  • benötigte Werkzeuge

  • geeigneter, sicher verschließbarer und gem. TRGS 519 gekennzeichneter Behälter (bei körnigen, gewebten oder stückigen Abfällen z. B. ausreichend fester Kunststoffsack)

  • Reinigungstücher

  • Netz-/Penetriermittel (z. B. Bremsenreinigungsmittel, Wasser mit Spülmittel)

  • Sprüheinrichtung für Netz-/Penetriermittel (z. B. Sprühdose/-behälter mit Sprührohr/-schlauch)

  • Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)

Entsorgung
  • Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geschreddert werden und sind entsprechend den Abnahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblattes "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Verhalten bei Störungen
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.

Abb. 17-3c
Standardisierte Arbeitsverfahren beim Austausch von asbesthaltigen Reibbelägen - Kfz-Kupplungen