DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung

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Abschnitt 2 - 2 Richtiges Heben und Tragen

Ermittlungen über Arbeitsunfähigkeitszeiten innerhalb der Belegschaft in der Fahrzeuginstandhaltung ergaben, dass überwiegend Erkrankungen des Skelett-Systems als Ursache infrage kommen.

Über 50 % aller Arbeitsunfähigkeitszeiten bei den über 45-Jährigen fallen in diese Rubrik. Berücksichtigt man, dass viele dieser "älteren" Beschäftigen im Angestelltenbereich (Kundendienst, Meisterebene usw.) beschäftigt sind, wird der Anteil im Bereich der gewerblichen Beschäftigten noch höher sein.

Viele Instandhaltungsarbeiten lassen sich häufig nicht ausreichend körpergerecht durchführen. Das ist durch die Konstruktion der Fahrzeuge und die damit verbundenen körperlichen Zwangshaltungen bei der Instandhaltung begründet. Die Beschäftigten selbst haben hier wenig Einflussmöglichkeiten.

Anders verhält es sich bei Hebe- und Transportarbeiten. Das Heben und Transportieren von schweren Teilen (Karosserieteile, Räder usw.) gehört sozusagen zum täglichen Geschäft. Hilfsmittel sind dafür häufig nicht einsetzbar, sodass alle diese Tätigkeit selbst gestalten.

Treten Beschwerden am Skelett-System auf, ist es meistens zu spät. Beschwerdefreiheit und Unkenntnis über die physiologischen Abläufe des Körpers, insbesondere bei Hebevorgängen, führen häufig schon in jungen Jahren zu Schäden an der Wirbelsäule und beeinflussen dann den weiteren beruflichen Werdegang negativ.

Dabei ist eigentlich alles ganz einfach. Ob, z. B., das Rad vom Boden oder die Getränkekiste aus dem Kofferraum zu heben ist, auf die richtige Körperhaltung kommt es an (Abb. 2-1). Und das ist die, bei der sich der Lastschwerpunkt beim Heben und Tragen möglichst nah am Körper befindet. Dadurch bleibt die Wirbelsäule gerade und die Bandscheiben werden gleichmäßig belastet.

Sollen Verschleißerscheinungen am Skelett-System vermieden werden, muss richtiges Heben und Tragen zur Gewohnheit werden.

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Abb. 2-1
Richtige Haltung beim Anheben