DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung

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Abschnitt 12 - 12 Sichere Montage von Rädern und Reifen

Gummibereifte Räder erhöhen den Komfort beim Transport von Menschen und Gütern und gehören zum ganz normalen Alltag. Leicht wird übersehen, dass es sich um Druckbehälter (nicht im Sinne der Druckbehälterverordnung) handelt, die aufgrund von zum Teil sehr hohen Drücken und großen Volumen erhebliche Gefahren in sich bergen, wie sich regelmäßig ereignende schwere und tödliche Unfälle belegen.

Während es für "übliche Druckbehälter" vielfältige Regeln über den Umgang, Prüfungen usw. gibt, finden sich für Luftreifen lediglich Instandhaltungsregeln in der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung". Darüber hinaus gibt es Montageempfehlungen der Reifen herstellenden Industrie und des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V.

Während beim Nachfüllen eines am Fahrzeug montierten Rads lediglich auf den Regeldruck befüllt wird, sind besonders bei der Schlauchlos-Reifenmontage höhere Drücke erforderlich, damit sich der Reifen an Felgenhorn und Felgenschulter "setzen" und eine zuverlässige Dichtheit erreichen kann.

Folgende Maximaldrücke sollen dabei nicht überschritten werden:

  • Lkw 10,0 bar

  • EM- und Lkw-Reifen 6,0 bar

  • Traktor- und AS-Reifen 3,5 bar

Das Unfallgeschehen zeigt, dass sich beim erstmaligen Aufpumpen die meisten Unfälle ereignen; verursacht z. B. durch unsachgemäße Montage von Felgenteilen bei geteilten Felgen, korrodierte oder beschädigte Felgen, schadhafte Reifen usw. Deshalb wird in der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" die Benutzung von Schutzeinrichtungen gefordert, soweit eine Gefahr durch das fortfliegende Rad und Teilen davon besteht.

Gefahren durch das fortfliegende Rad oder Teilen davon sind nicht anzunehmen, wenn:

  • das Rad sicher befestigt ist und

  • der Reifen an ungeteilten Felgen montiert ist und

  • der Reifen nicht über den höchstzulässigen Befülldruck befüllt wird.

Die Spanneinrichtungen an Reifenmontiermaschinen sind in der Regel so gestaltet, dass die Felge sowohl kraftschlüssig als auch formschlüssig gespannt werden kann. Eine kraftschlüssige Einspannung kann bei einem Platzen des Reifens an der Unterseite ein gefährliches Fortschleudern des Rads durch den plötzlichen Druckaufbau zwischen Rad und Aufspannplatte nicht verhindern.

Deshalb dürfen Reifen auf diesen Maschinen nur befüllt werden, wenn sie entweder formschlüssig eingespannt sind oder eine zusätzliche Halteeinrichtung dafür sorgt, dass das Rad nicht fortfliegen kann. Sehr zu empfehlen ist die Verwendung von gesonderten Befülleinrichtungen, die, wenn sie in das Montagesystem integriert und mit einer automatischen Funktion versehen sind, neben sicherheitstechnischen auch wirtschaftliche Vorteile durch Zeitersparnis bringen.

Ein bisher wenig beachtetes Problem sind die ergonomischen Bedingungen, besonders bei der Pkw-Reifenmontage. Zur Konkretisierung der §§ 3 bis 17 des Arbeitsschutzgesetzes hat die Bundesregierung unter anderem eine Verordnung über das manuelle Handhaben von Lasten (Lastenhandhabungsverordnung) erlassen. Danach müssen Unternehmer und Unternehmerinnen unter Zugrundelegung des Anhangs dieser Verordnung auch geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einsetzen, um manuelle Handhabung von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringen, zu vermeiden.

Nach der Leitmerkmalmethode der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wird unter Zugrundelegung einer Montage von 10 bis 40 Pkw Rädern pro Person pro Tag ein Risikobereich erreicht, der ergonomische Gestaltungsmaßnahmen verlangt.

Eine solche Maßnahme könnte z. B. die Verwendung einer Radhebevorrichtung sein.

Bei der Handhabung großer und schwerer Räder oder Reifen besteht die Gefahr, dass sie umkippen und auf Personen fallen. Zur Eingrenzung dieses Risikos darf der Transport von Rädern und Reifen, deren Gewicht 200 kg oder deren Durchmesser 1,5 m übersteigt, nur mit Einrichtungen erfolgen, die ein Umkippen sicher verhindern.