DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung (DGUV Information 209-007)

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DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung
DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung (DGUV Information 209-007)
Titel: Fahrzeuginstandhaltung (DGUV Information 209-007)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-007
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Fahrzeuginstandhaltung
(DGUV Information 209-007)

Information

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Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2019

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Inhaltsverzeichnis Abschnitt
  
Vorwort  
Rechtsgrundlagen für Maschinen 1
Richtiges Heben und Tragen 2
Ausgänge und Tore 3
Arbeitsgruben und Unterfluranlagen 4
Brand- und Explosionsschutz 5
Gefährliche Gemische sind immer vorhanden 5.1
Brände in Arbeitsgruben und Unterfluranlagen 5.2
Zündung durch elektrostatische Aufladung 5.3
Lüftung von Arbeitsgruben und Unterfluranlagen 5.4
Beseitigung ausgelaufener oder verschütteter Kraftstoffe und Schmiermittel 5.5
Putzmaterial und Abfall 5.6
Altölaufbewahrung und -entsorgung 5.7
Arbeiten mit Zündgefahren an Fahrzeugen 5.8
Sicherer Ausbau von Kraftstoff-Filtern 5.9
Arbeiten mit Zündgefahren an Behälterfahrzeugen 5.10
Umgang mit Akkumulatoren 5.11
Rauchen in Arbeitsräumen 5.12
Feuerlöscher und andere Löscheinrichtungen 5.13
Arbeiten an Tankwagen ohne Zündquellen 6
Arbeiten an Fahrzeugen mit Autogasanlagen 7
Arbeiten an Hochvoltsystemen 8
Fahrzeugklimaanlagen 9
Sichern von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen gegen Bewegen 10
Hebebühnen und Arbeiten an angehobenen Fahrzeugen 11
Sichere Montage von Rädern und Reifen 12
Prüfen von Kraftstoffeinspritzdüsen 13
Rollenprüfstände 14
Montage von Federbeinen 15
Anschlagmittel in Kfz-Werkstätten 16
Gesundheitsschutz 17
Gefahren durch Lärm 17.1
Gefahren durch gesundheitsschädliche Gase und Dämpfe 17.2
Arbeiten mit Reibbelägen 17.3
Gefahren durch Reinigungsmittel 17.4
Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege 17.5
Führen von Fahrzeugen 18
Arbeiten im öffentlichen Verkehr 19
Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen 20
Erste Hilfe 21
Mitwirkung der Beschäftigten 22
  
Literaturverzeichnis Anhang

Vorwort

In der Bundesrepublik Deutschland rollen zurzeit etwa 62 Mio. Pkw, Lkw und Krafträder über die Straßen. Hinzu kommen noch Busse und Bahnen sowie weitere Landfahrzeuge, die nicht oder nur teilweise für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind, z. B. Flurförderzeuge, gleislose Erdbaugeräte, Mobilkrane, Bodengeräte der Luftfahrt.

Als Fahrzeuge werden alle betriebsmäßig durch Maschinenkraft bewegte oder gezogene Geräte angesehen. Alle diese Fahrzeuge müssen gewartet und gepflegt werden, damit sie unfallfrei betrieben werden können.

Die Fahrzeuginstandhaltung ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustands sowie die Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands.

In Deutschland stehen für diese Arbeiten rund 38 000 Werkstätten mit etwa 460 000 Beschäftigten zur Verfügung.

Neben umfangreichen Fachkenntnissen bei diesen Arbeiten müssen auch die Kenntnisse der allgemeinen und typischen Gefahren bei den im Unternehmen tätigen Personen vorhanden sein, um ein sicheres Arbeiten zu erreichen.

Die Anzahl der aus diesen Unternehmen angezeigten Unfälle führt vor Augen, dass die Gefahren häufig unterschätzt werden. Sie lässt weiter erkennen, dass immer wieder auf die in diesem Bereich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen werden muss.

Ein Sammelwerk der wichtigsten Arbeitsschutzmaßnahmen liegt in der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" vor.

In den Erläuterungen wird dort beispielhaft gezeigt, wie durch technische Einrichtungen, organisatorische Maßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten ein sicheres und dem Gesundheitsschutz dienliches Arbeiten in der Fahrzeuginstandhaltung erreicht werden kann.

Die DGUV Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung" konkretisiert auszugsweise diese Regel. Sie wendet sich an die Beschäftigten in den Betrieben der Fahrzeuginstandhaltung. Sie soll - auch anhand von Unfallerfahrungen - zeigen, wie man Unfälle vermeiden kann, sodass ein sicheres Arbeiten zur Selbstverständlichkeit wird.

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-6132
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme und
Instandhaltung des Fachbereichs Holz und Metall
der DGUV

Aktualisierte Fassung August 2019

DGUV Information 209-007
zu beziehen bei Ihrem zuständigen
Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen

Bildnachweis:
Titelbild: ©industrieblick - stock.adobe.com; Abb. 2-1: ©Daylight Photo - stock.adobe.com;
Abb. 4-1, 5-1 , 5-2, 5-3, 7-1, 8-3, 10-1, 14-1, 17-3a bis c, 17-8, 21,1: DGUV;
Abb. 7-2, 7-3, 8-1, 8-2, 17-2, 17-4, 17-5, 17-6, 17-7, 17-9: BGHM;
Abb. 5-5: BGETEM;
Abb. 17-1: ©pitb_1 - stock.adobe.com;