DGUV Information 209-006 - Gießereiarbeiter

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Arbeitsstoffe für Formen und Kerne

  1. a)

    Quarzsand

    Quarzsand ist Hauptbestandteil der meisten Form- und Kernsandmischungen. Bei der Sandaufbereitung sowie den nachgeschalteten Prozessen besteht eine Gefährdung durch Quarzfeinstaub, die möglicherweise zur Silikoseerkrankung führen kann. Neben der Silikose kann eine Quarzstaubbelastung auch ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko bedeuten. Neueste medizinische Untersuchungen deuten auf einen direkten Zusammenhang zwischen Silikose und Lungenkrebsrisiko hin.

    Der Ausschuss für Gefahrstoffe AGS hat bislang eine Aufnahme von Quarzsand in das nationale Verzeichnis - TRGS 905 - der krebserzeugenden Stoffe abgelehnt und sich für eine Regelung des Umgangs mit Quarzfeinstaub in arbeitsschutzspezifischen Vorgaben ausgesprochen.

    Um den Gesundheitsschutz beruflich exponierter Personen zu verbessern, ist allerdings eine neue TRGS 906 mit dem Titel "Verzeichnis von krebserzeugenden Tätigkeiten und Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung" veröffentlicht worden. In diesem Regelwerk werden Tätigkeiten mit krebserzeugendem Potenzial aufgeführt, wie z.B. Exposition durch Dieselmotoremission, Hartholzstäube oder Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Quarzfeinstaub ausgesetzt sind.

    Europäische Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Quarz verarbeitenden Industrie haben Anfang des Jahres 2006 nach Artikel 139 des EG-Vertrages im Rahmen des so genannten sozialen Dialoges einen Leitfaden erarbeitet, der zahlreiche, uns vielfach schon bekannte, Schutzmaßnahmen aufzeigt, wie Gefährdungen und Belastungen reduziert werden können. In dem Regelwerk finden sich allgemeine sowie betriebs- und branchenspezifische Anleitungsblätter. Das Vermeiden von Staubablagerungen, Anbringen von Absaugungen sowie die Wartung und Pflege dieser Anlagen sind hier als Schutzmaßnahmen zu nennen.

    Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.nepsi.eu sowie auf der DVD "Prävention" der VMBG unter Punkt 9 "Arbeitshilfen, Handlungshilfen, Leitfäden".

  2. b)

    Gießereichemikalien

    Bei einigen Form- und Kernsanden werden chemische Arbeitsstoffe als Bindemittel verwendet, die je nach ihrer Zusammensetzung Brand- und Explosionsgefahren verursachen können, da sie

    • entzündlich sind, wie Isocyanate und verschiedene brennbare Schlichten,

    • leicht entzündlich sind,

      z.B. Triethylamin, Dimethylethylamin, verschiedene Formlacke sowie Schlichten und Isopropylalkohol.

    Andere Arbeitsstoffe sind nach der Gefahrstoffverordnung mit den Symbolen giftig, mindergiftig, ätzend und reizend gekennzeichnet, was für verschiedene Harze, Härter sowie Begasungsmittel zutrifft.

    Die im Coldboxverfahren eingesetzten Katalysatoren Triethylamin und Dimethylethylamin entwickeln leicht entzündliche Dämpfe und reizen die Schleimhäute von Augen, Mund und Atemwegen.

    Beim Furanharzverfahren kann der Kontakt mit Säure zu Hautverätzungen führen. Beide Beispiele zeigen, dass mit Chemikalien vorsichtig umgegangen werden muss.

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    Bild 3-1: Lagerung von Gießereichemikalien

Zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsproblemen durch Gefahrstoffe ist es notwendig,

  • die im Betrieb eingesetzten Stoffe in einem Gefahrstoffkataster zu erfassen und deren Eigenschaften zu ermitteln,

  • die Arbeitsplätze zu überprüfen, ob von den Stoffen eine Gefährdung ausgeht,

  • für den Umgang mit den Gefahrstoffen Betriebsanweisungen zu erstellen und

  • die mit den Gefahrstoffen umgehenden Mitarbeiter über die Gefahren und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen jährlich mindestens einmal zu unterweisen.

Die Gefährdungen durch Gießereichemikalien sind vielfältig und können hier nur ansatzweise beschrieben werden.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Die vom Lieferanten gegebenen Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge sind zu berücksichtigen.

  • Unmittelbarer Körperkontakt ist zu vermeiden.

  • Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind zu benutzen, z.B. Schutzbrillen und Schutzhandschuhe.

  • Zur Vorbeugung gegen Hauterkrankungen ist eine gründliche Hautpflege zu betreiben.

Aufgrund schwerer Unfälle in jüngster Vergangenheit muss erneut darauf hingewiesen werden, dass Harze und Härter der Kaltharzverfahren beim direkten Zusammentreffen sehr heftig unter starker Wärmeentwicklung und Volmenausdehnung reagieren. Sie dürfen deshalb nicht zusammenfließen oder zusammengeschüttet werden, solange keine geeigneten Füllstoffe, wie Formsand, vorhanden sind. Wird die beschriebene Vorgehensweise nicht eingehalten, drohen erhebliche Unfallgefahren für die Mitarbeiter bzw. ist mit gravierenden Schäden an Gebäuden und Einrichtungen zu rechnen. Die Lagerung derartiger Chemikalien muss getrennt erfolgen.

Beim Nachfüllen von Behältern ist darauf zu achten, dass die Chemikalien nicht verwechselt werden. Wenn Handgefäße zum Zu- und Umfüllen von Chemikalien benutzt werden, sollten sie sich in Form und Größe eindeutig unterscheiden.

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Bild 3-2: Laborreaktion von Harz und Härter