DGUV Information 209-006 - Gießereiarbeiter

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Abschnitt 13 - 13 Schlussbetrachtungen

In Gießereien sind die Betriebsverhältnisse, Arbeitsverfahren und Betriebseinrichtungen sehr unterschiedlich und vielschichtig.

Unfälle und Berufskrankheiten können nur verhütet werden, wenn jeder Einzelne folgende Regeln berücksichtigt:

  1. 1.

    Sicherheitsbewusst handeln.

  2. 2.

    Einrichtungen, Maschinen und Geräte bestimmungsgemäß benutzen.

  3. 3.

    Vorgeschriebene und erforderliche persönliche Schutzausrüstungen tragen.

  4. 4.

    Schäden und Mängel melden.

  5. 5.

    Mitarbeiter, die sicherheitswidrig handeln, auf ihr Fehlverhalten hinweisen.