DGUV Information 209-006 - Gießereiarbeiter

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Abschnitt 12.6 - 12.6 Atemschutz

Form- und Kernsande bestehen im Wesentlichen aus Quarzsand.

Beim

  • Gussausleeren,

  • Altsandtransport,

  • Sandaufbereiten,

  • Entfernen von Kernen aus Gussstücken,

  • Gussputzen,

  • Abblasen mit Druckluft

    und durch

  • Aufwirbeln von Sand- und Staubablagerungen, z.B. auf Fahrwegen,

entsteht lungengängiger Quarz-Feinstaub in der Umgebungsluft.

Quarz-Feinstaub entsteht auch, wenn

  • Futter - die Innenauskleidung - von Schmelzöfen aus feuerfesten quarzhaltigen Materialien ausgebrochen und erneuert werden,

  • zur Neuzustellung von Öfen trockene, feinkörnige quarzhaltige Futtermassen verwendet werden.

Hierbei können hohe Staubkonzentrationen in der Umgebungsluft auftreten. Quarz-Feinstaub lagert sich, wenn er eingeatmet wird, in der Lunge ab und kann Quarzstaublungenerkrankungen verursachen, die Silikose. Deshalb muss bei allen Arbeiten, bei denen Quarz-Feinstaub entstehen oder in der Umgebungsluft vorhanden sein kann, dafür gesorgt werden, dass die Gießereiarbeiter keine gefährlichen Staubmengen einatmen können, denn Silikoseerkrankungen sind nicht heilbar.

Der Staub sollte möglichst an der Entstehungsstelle abgesaugt werden, damit er nicht in die Umgebungsluft gelangen kann. Wenn das nicht möglich ist und an der Arbeitsstelle mit starker Staubkonzentration zu rechnen ist, muss geeigneter persönlicher Atemschutz benutzt werden.

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Bild 12-3: Staubgefährdung bei der Tiegelzustellung

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Bild 12-4: Atemschutz bei der Kupolofenreparatur

Atemschutz muss erfahrungsgemäß beim

  • Ausbrechen quarzhaltiger Ofenfutter,

  • freien Ausleeren von Sandformen und

  • Strahlen von Gussstücken im Freistrahlverfahren

benutzt werden.

Gefährliche Staubkonzentrationen können auch auftreten beim

  • Abräumen von Altsanden,

  • Entfernen von Kernen aus großen Gussstücken.

Als Atemschutz können von der Umgebung unabhängige Atemschutzgeräte, z.B. Frischluft-Atemschutzgeräte oder von der Umgebung abhängige Feinstaub-Filteratemschutzgeräte verwendet werden, die mindestens der Schutzstufe P 2 entsprechen.

Im Schmelzbetrieb können in verschiedenen Arbeitsbereichen gesundheitsschädliche Gase in größeren Mengen vorhanden sein, z.B. bei Instandhaltungsarbeiten auf Gichtbühnen, an Gicht- und Abgasleitungen, an Abgasfilteranlagen. Erreichen oder überschreiten die Gefahrstoffkonzentrationen die zulässigen Grenzwerte, müssen die dort Beschäftigten ebenfalls geeignete Atemschutzgeräte benutzen.

Das Arbeiten unter Atemschutzgeräten stellt eine überdurchschnittliche körperliche Belastung für die Atmung oder den Kreislauf dar. Deshalb muss jeder Geräteträger von einem ermächtigten Arzt auf Eignung untersucht werden.