DGUV Information 203-002 - Elektrofachkräfte

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Nicht elektrotechnische Arbeiten

Zu den nicht elektrotechnischen Arbeiten zählen z. B. Hoch- und Tiefbauarbeiten, Gerüstbau, Montagearbeiten, Transportarbeiten, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten, Arbeiten mit Hebezeugen und anderen Geräten in der Nähe elektrischer Anlagen, ohne dass diese Arbeiten in Zusammenhang mit der elektrischen Anlage stehen.

Bei nicht elektrotechnischen Arbeiten muss ein festgelegter Abstand nach VDE 0105-100 unter Berücksichtigung der ungünstigsten Umstände eingehalten werden.

Werden diese Arbeiten unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft bzw. einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt, können die Schutzabstände nach Bild 5-23 angewendet werden.

Liegen mehrere Systeme - Stromkreise - mit Nennspannungen über 1 kV auf einem gemeinsamen Freileitungsgestänge, sind bei Arbeiten am abgeschalteten System außer der Beachtung der zulässigen Annäherungen zusätzlich die Systeme, z. B. durch Nummern, Zeichen oder Farben, zu kennzeichnen, um jede Verwechselung auszuschließen. Diese Schutzmaßnahme kann dadurch ergänzt werden, dass die Arbeitenden beispielsweise Armbinden mit den Merkmalen des freigeschalteten Systems tragen.

Müssen Leitungen unterhalb der Arbeitsstelle unter Spannung bleiben, können Gefahren, z. B. durch herabfallende Werkzeuge, herabhängende Drähte oder Seile, entstehen. Deshalb ist eine entsprechend vorsichtige Arbeitsweise erforderlich.

Bei Arbeiten an Masten für Freileitungen mit Nennspannungen über 30 kV müssen vorhandene Fernmeldeleitungen geerdel und kurzgeschlossen werden, auch wenn die Freileitungen bereits abgeschaltet sind. Vorher dürfen Fernmeldeleitungen keinesfalls berührt werden.

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Bild 5-38: Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender elektrischer Anlagen

Werden Leitungen oder Luftkabel ober- oder unterhalb zu kreuzenden Leitungen gezogen, die unter Spannung bleiben müssen, so ist durch besondere Vorrichtungen oder Maßnahmen dafür zu sorgen, dass sie beim Ziehen und Spannen oder beim Herunterfallen nicht die kreuzenden Leitungen berühren. Als Schutzvorrichtung werden Holzgerüste empfohlen, da Prelldrähte unterhalb der Leitungen nicht immer genügen.

Alle Beschäftigten sind vor Beginn der Arbeiten ausführlich zu unterrichten, wobei auch der Arbeitsbereich genau anzugeben ist. Bei länger dauernden Arbeiten und bei jeder Änderung der Tätigkeit muss die Unterweisung wiederholt werden.