DGUV Information 203-002 - Elektrofachkräfte

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.2 - 5.2 Isolierende Schutzvorrichtungen, Werkzeuge und persönliche Schutzausrüstungen

Benutzen Sie für alle Arbeiten an oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile die für die jeweilige Arbeit erforderlichen

  • isolierenden persönlichen Schutzausrüstungen,

  • isolierenden Schutzvorrichtungen und

  • isolierten Geräte (Werkzeuge).

Schutzmittel müssen u. a. das Herkunftszeichen der Herstellfirma und den Isolator als Sonderkennzeichen tragen (Bilder 5-3, 5-4).

ccc_1514_14.jpg
Bild 5-3: Beispiel einer Kennzeichnung für isolierende Schutzvorrichtungen

Isoliermatten zur Standortisolierung müssen mindestens 2,5 mm dick sein; die Mindestgröße beträgt 1 m × 1 m (Bild 5-4). Für die Abdeckung von Anlagenteilen eignen sich Abdecktücher aus Gummi oder Kunststoff; sie müssen geschmeidig und mindestens 0,5 mm dick sein.

ccc_1514_15.jpg
Bild 5-4: Isoliermatte geprüft nach VDE 0680 zur Standortisolierung bis 1.000 V

Für die Abdeckung von Isolatoren haben sich Isolierstoffkappen (Bild 5-5) - Mindestdicke 1 mm - bewährt; sie müssen so fest aufsitzen, dass sie auch bei zufälligem Anstoßen nicht herunterfallen.

ccc_1514_16.jpg
Bild 5-5: Isolierkappen zum Abdecken von Isolatoren

Zum Abdecken von Leitungen empfehlen sich Gummiprofilstücke und Kunststofftücher mit Klettverschluss.

Isolierende Schutzkleidung soll einen gefährlichen Stromübertritt von unter Spannung stehenden Teilen auf den menschlichen Körper verhindern.

Der isolierende Schutzanzug besteht aus Jacke, Hose und Kopfbedeckung; er muss leicht sein - Höchstgewicht 3,5 kg - und sich dem Körper gut anpassen. Für bestimmte Arbeiten ist als isolierende Kopfbedeckung auch der Schutzhelm in der Ausführung E für Elektriker nach DIN 397 zulässig.

Bei Lichtbogengefahr schützt ein Gesichtsschutz das Gesicht, einschließlich der Ohren, vor Hitzeeinwirkungen und Metallspritzern. Nach § 5 Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) muss isolierende Schutzbekleidung alle sechs Monate durch eine Elektrofachkraft auf sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand geprüft werden. Sie ist außerdem vor jeder Benutzung auf äußerlich erkennbare Mängel zu überprüfen.

Zur Vermeidung von Brandverletzungen durch Störlichtbogen wird das Tragen von Baumwollbekleidung nach DIN 66083 empfohlen.

Als isolierte Werkzeuge gelten Schraubwerkzeuge, einschließlich Gegenhalter, Zangen, Kabelscheren, Kabelschneider und Kabelmesser.

Es wird unterschieden zwischen voll- und teilisolierten Werkzeugen. Als vollisolierte Werkzeuge gelten solche aus Isolierstoff oder aus leitfähigem Werkstoff mit Isolierstoffüberzug (Bild 5-6). Hierbei darf bei Ringschlüsseln nur die Stirnfläche, bei Steckschlüsseln nur die Auflageflächen und bei den übrigen Werkzeugen nur der unmittelbar auf das zu bearbeitende Werkstück einwirkende Teil ohne Isolierung sein.

ccc_1514_17.jpg
Bild 5-6: Vollisolierter Einmalschlüssel für Arbeiten bis 1.000 V

Bei den teilisolierten Werkzeugen sind anwendungsbedingt größere Flächen blank, z. B. Kombi-Zangen. Diese Werkzeuge sind weniger sicher. Daher ist stets vollisoliertes Werkzeug zu bevorzugen, also statt Kombi-Zange Maul-, Ring- oder Steckschlüssel.