DGUV Information 208-004 - Gabelstapler

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Abgase

Gabelstapler mit Verbrennungsmotor dürfen in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen nur betrieben werden, wenn in der Atemluft keine gefährlichen Konzentrationen gesundheitsschädlicher Abgasbestandteile entstehen können.

Gesundheitsschädliche Abgasbestandteile sind beim Betrieb von Gabelstaplern mit

  • Flüssiggasmotor,

  • Erdgasmotor,

  • Benzinmotor und

  • Dieselmotor

zu erwarten.

Die Abgase von Dieselmotoren bestehen hauptsächlich aus Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickoxiden, Schwefeldioxid, Kohlenwasserstoffen und Rußpartikeln. Die Abgasemission ist abhängig von der Konstruktion des Motors, von der Qualität des Kraftstoffs und von den Betriebsbedingungen.

Rußpartikel sind als Verursacher von Lungenkrebs anzusehen. Deshalb ist der Einsatz von Flurförderzeugen mit Dieselmotor in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen oder Hallen durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 554 "Dieselmotoremissionen (DME)" erheblich eingeschränkt worden.

So müssen Flurförderzeuge mit Dieselantrieb, die in Gebäuden eingesetzt werden, mit einem Rußfilter (Mindestabscheidegrad 70 %) versehen sein (Bild 3-1). Der Einsatz im Freien ist weiterhin ohne Einschränkung zulässig.

Für Transportarbeiten in Gebäuden sind, sofern technisch möglich, nur Flurförderzeuge mit Elektroantrieb einzusetzen, was bei der Ersatzbeschaffung zu berücksichtigen ist.

Ausnahmsweise dürfen Flurförderzeuge mit Dieselantrieb und Rußfilter für den Einsatz in Gebäuden noch beschafft werden, wenn:

  • eine Tragkraft von mehr als 5 t erforderlich ist,

  • bei der Fahrt häufig Höhenunterschiede von mehr als 1 m überwunden werden müssen,

  • Transportvorgänge mit Einzelwegstrecken von über 80 m zurückzulegen sind oder

  • ein ungewöhnlich hoher Batterieverschleiß bzw. eine Gefährdung der Batterie durch starke Vibration oder Einwirkung von Wärme vorliegt.

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Bild 3-1: Gabelstapler mit Rußfilter und integrierter Regenerationseinrichtung

Als Ersatz für Dieselfahrzeuge kommen auch Flurförderzeuge mit Otto-Motoren in Betracht:

  • Benzin-Motor mit geregeltem 3-Wege-Katalysator oder

  • Treibgas-Motor mit geregeltem 3-Wege-Katalysator.

Können unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten tatsächlich nur Flurförderzeuge mit Dieselmotor eingesetzt werden, sind die Emissionen so weit zu reduzieren, wie dies technisch möglich ist.

Dieselmotoremissionen können z. B. gemindert werden durch:

  • Beschaffung emissionsarmer Flurförderzeuge,

  • Einsatz schwefelarmer Kraftstoffe (Schwefelgehalt unter 0,05 %),

  • sorgfältige Instandhaltung der Geräte,

  • Verkürzen der Motorenbetriebszeiten (unnötiges Laufenlassen),

  • starkes Beschleunigen und Fahren mit Vollgas vermeiden,

  • ausreichende Be- und Entlüftung von Arbeitsräumen und

  • Ausrüsten der Abgasanlage nach dem Stand der Technik mit Rußfilter.