DGUV Information 209-002 - Schleifen

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Schleifen
(DGUV Information 209-002)

Information

ccc_1509_as_41.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Juni 2023

Aktualisierungen zur letzten Ausgabe Februar 2017:

Neben redaktionellen Änderungen wurden weitere sicherheitsrelevante Aspekte zum Trenn- und Schruppschleifen aufgenommen. Zum Beispiel wurde ein Anhang mit den häufigsten Anwendungsfehlern beim Handschleifen ergänzt. Erweitert wurde die Darstellung von geeigneten Schutzhauben für Gerad- und Winkelschleifer sowie transportablen Trennschleifmaschinen. Weiterhin wurden Änderungen bezüglich der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung, des Gefahrstoffrechtes und der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren eingearbeitet.

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Ermittlung der Gefährdungen1
Beschaffenheitsanforderungen an Schleifmaschinen und Schleifwerkzeuge2
Einteilung der Schleifwerkzeuge2.1
Arbeitshöchstgeschwindigkeit von Schleifwerkzeugen2.2
Kennzeichnung von Schleifwerkzeugen2.3
Inhalt2.3.1
Durchführung und Anbringung2.3.2
Anforderungen an Schleifmaschinen2.4
Schutzhauben für ortsfeste Maschinen2.4.1
Schutzhauben für Handmaschinen2.4.2
Schutzmaßnahmen bei der Benutzung von Schleifmaschinen3
Maßnahmen gegen mechanische Gefährdungen3.1
Lagerung und Transport von Schleifwerkzeugen3.1.1
Befestigen des Schleifwerkzeugs auf der Schleifmaschine3.1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung und Anwendungshinweise3.1.3
Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen3.2
Schleiffunken als Zündquelle3.2.1
Schleifen von Leichtmetallen3.2.2
Schleifen sonstiger Metalle3.2.3
Schleifen von Holz, Kunststoffen und anderen brennbaren Werkstoffen3.2.4
Verwendung brennbarer Kühlschmierstoffe3.2.5
Maßnahmen gegen Gesundheitsgefährdungen durch Gefahrstoffe3.3
Schleifstäube3.3.1
Einsatz von Kühlschmierstoffen (KSS)3.3.2
Maßnahmen gegen physikalische Gefährdungen3.4
Lärm3.4.1
Vibration3.4.2
Muskel-Skelett-Belastungen3.4.3
Maßnahmen gegen thermische Gefährdungen3.5
Maßnahmen gegen elektrische Gefährdungen3.6
Prüfungen und Instandhaltung von Schleifmaschinen und Schleifwerkzeugen4
Prüfung vor Inbetriebnahme4.1
Wiederkehrende Prüfungen4.2
Prüfung auf augenfällige Mängel durch Nutzer und Nutzerinnen4.3
Instandhaltung von Schleifmaschinen und Schleifwerkzeugen4.4
Vorschriften und RegelnAnhang 1
Checkliste für die Erstinbetriebnahme von SchleifmaschinenAnhang 2
Checkliste zur Prüfung von SchleifwerkzeugenAnhang 3
InstandhaltungshinweiseAnhang 4
Die häufigsten Unfallursachen beim Umgang mit WinkelschleifernAnhang 5

Vorwort

Das Schleifen ist ein Verfahren zur spanenden Bearbeitung von sehr unterschiedlichen Materialien, wie Metall, Stein, Keramik, Glas und Holz. Dabei werden auch sehr unterschiedliche Schleifwerkzeuge und Schleifmaschinen verwendet.

Die Bandbreite der Maschinen reicht von in der Hand gehaltenen Maschinen über Tisch- und Ständerschleifmaschinen bis zu CNC-Bearbeitungsmaschinen.

Entsprechend unterschiedlich sind auch die Anforderungen. Bei Maschinen, die zum Beispiel auf Baustellen, in Schlossereien, Gussputzereien und im Schiff- und Stahlbau verwendet werden, wird die Funktion unter rauen Bedingungen verlangt, bei anderen stehen höchste Präzision und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund.

Während die Gefährdungen bei diesen Tätigkeiten vergleichbar sind, können die Risiken für Unfälle und Erkrankungen höchst unterschiedlich sein. Bei geschlossenen stationären Bearbeitungsmaschinen werden viele mögliche Gefährdungen bereits durch konstruktive Schutzmaßnahmen verhindert und das Risiko ist entsprechend gering. Bei mobilen Maschinen ist die Bedienperson jedoch häufig den Gefährdungen direkt ausgesetzt und muss deshalb über Gefährdungen, Risiken und Schutzmaßnahmen gut informiert sein, um sich schützen zu können.

Das größte Risiko ist der Schleifkörperbruch, bei dem Bruchstücke mit großen Energieinhalten freigesetzt werden können. Das wird anschaulich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass übliche Schleifkörperumfangsgeschwindigkeiten im Bereich von 63 bis 80 m/s liegen - umgerechnet ca. 227 bzw. 288 km/h. Bruchstücke mit entsprechenden Geschwindigkeiten haben eine mit Geschossen vergleichbare Wirkung, wenn sie auf Personen, Maschinen- oder Gebäudeteile treffen.

Besonders das Unfallgeschehen bei der Verwendung von Handschleifmaschinen zeigt, dass die damit verbundenen Gefährdungen häufig nicht erkannt oder die Risiken unterschätzt wurden. Aus der Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geht hervor, dass sich in Deutschland durchschnittlich ca. 12.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle pro Jahr beim Umgang mit Schleifmaschinen ereignen. Ungefähr zwei Drittel davon entfallen auf Arbeiten mit Handschleifmaschinen, besonders mit Winkelschleifern.

Diese DGUV Information beschreibt die typischen Gefährdungen bei Schleiftätigkeiten. Die konstruktiven Sicherheitsanforderungen an Schleifwerkzeuge und Schleifmaschinen werden erläutert und die grundlegenden organisatorischen und verhaltensbezogenen Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsrisiken bei der Benutzung der Maschinen werden aufgeführt.