DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 12.3 - 12.3 Nicht nachzuschleifende Messer

Bei manchen Messern ist ein Nachschleifen der Schneide nicht erforderlich, weil die Schneide auswechselbar ist oder als Klingenstab mit Bruchstellen in kurzen Abständen ausgebildet ist. Wenn die Schneide stumpf ist, kann das abgenutzte Klingenteil abgebrochen werden. Zum Abbrechen darf die Klinge nicht gegen eine feste Kante gedrückt werden.

Um ein unkontrolliertes Abspringen der Klinge zu verhindern, ist eine Kombinationszange zu benutzen. Die Biegung erfolgt entgegengesetzt der Bruchlinie, die wegen abspringender Splitter nach unten zu richten ist. Eine neue scharfe Schneide steht dann zur Verfügung.

Gefährdungen

Verletzungen durch Messer bilden mit fast 50 % aller meldepflichtigen Unfälle den höchsten Anteil. Hierzu zählen auch die Rentenfälle, ja selbst tödlich ausgehende Unfälle werden registriert.

Wird das Zurücksetzen der Klinge vergessen und das Messer in Kleidertaschen gesteckt, besteht beim erneuten Zugriff ein sehr hohes Verletzungsrisiko.

Berufsgruppen, die solche Messer in ihrer Kleidung mit sich führen, um z.B. Kartons zu öffnen, sind besonders betroffen.

Vorsicht beim Umgang mit diesen billigen Messern (Bild 12-5). Sehr leicht zerfallen diese Messer in ihre Einzelteile. Praktisch ist die Abbrechmöglichkeit der stumpfen Spitze. Klinge immer sofort zurückziehen und arretieren. Hohes Verletzungsrisiko bei unsachgemäßem Umgang.

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Bild 12-5: Billige, unsichere Messer