DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 1.3 - 1.3 Auf ergonomische Gestaltung achten

Bei Handwerkszeugen kommt es auf körpergerechte, d.h. ergonomische Gestaltung an. Dies ist im Wesentlichen die Formgebung und Oberflächenbeschaffenheit von Griffen sowie deren Winkelstellung zur Werkzeug-Wirkungsachse.

Der Mensch kann durch Hand- und Armbewegungen nur eine begrenzte Bandbreite an Kräften aufbringen, die von ihm als Belastungen registriert werden. Häufig wiederkehrende Belastungen oder auch einzelne Überbelastungen bergen Risiken in sich, die als arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren einzuordnen sind. Diese äußern sich in Form von Schwielen, Blasen, Prellungen, Verzerrungen oder einer Gefühl- bzw. Kraftlosigkeit bei Überbeanspruchung von Sehnen oder Nerven. Begleiterscheinungen sind mehr oder weniger starke Schmerzen, die zum Leistungsverlust oder gar zur Arbeitsunfähigkeit führen können.