DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 9.3 - 9.3 Mit Federn versehene Scheren

Scheren, die mit Federn stets auseinandergedrückt werden (Bild 9-3), werden mit Verschlüssen versehen, um die Schere bei Nichtgebrauch in geschlossenem Zustand halten zu können.

Damit sind Verletzungen an den Schneiden und Beschädigungen der Schneiden selbst vermieden.

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Bild 9-3: "Stumpfe" Scheren mit abgerundeter Spitze und Zuhaltung verringern die Verletzungsgefahr und sind vielseitig zu verwenden