DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 9.2 - 9.2 Zweckmäßige Ausführung

Die zur Handhabung von Scheren vorgesehenen Fingerösen der Griffe sind je nach Art des zu schneidenden Gutes, der Größe der Schere und der aufzubringenden Kräfte in unterschiedlicher Form ausgebildet.

Dies sollte bei der Auswahl der Schere, insbesondere im gewerblichen Einsatz, bedacht werden. Wenn an Scheren große Kräfte aufgebracht werden müssen, sollten die Handhebel mit Distanzhaltern außerhalb des Handbereichs versehen sein, sodass sie sich nicht zu dicht schließen und die Hände quetschen können (Bild 9-1).

Um zu verhindern, dass die Hand bei Blechscheren an die scharfen Schnittkanten gelangen kann, sind Griffe entwickelt worden, die einen sicheren Abstand einhalten (Bild 9-2).

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Bild 9-1: Links - nicht zulässige Blechschere mit Quetschstelle zwischen den Handgriffenden Rechts - Blechschere mit Distanzhaltern außerhalb der Griffe und offenen Griffenden

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Bild 9-2: Bei dieser Blechschere kann sich die Hand an den scharfen Kanten der Schnittlinie nicht mehr verletzen