DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Entschärfen von Werkzeugspitzen

Werkzeugspitzen und scharfe Schneiden bilden stets eine Gefahr (Bilder 6-5 und 6-6), insbesondere dann, wenn diese Werkzeuge in den Taschen der Arbeitskleidung getragen werden.

Ein Herabfallen derartiger Handwerkszeuge von hoch gelegenen Arbeitsplätzen, z.B. bei Reparaturarbeiten auf dem Bau, kann schwere Verletzungen herbeiführen.

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Bild 6-5: Spitzen lassen sich entschärfen, aber auch dann gehören Werkzeuge nicht in Taschen der Kleidung

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Bild 6-6: Die scharfen Kanten des Dreikantschabers sind in Griffnähe ummantelt

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