DGUV Information 208-003 - Steh-Kassenarbeitsplätze BGHW-Kompakt M 87

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Abschnitt 2.1 - 2 Arbeiten an Steh-Kassenarbeitsplätzen
2.1 Steharbeit

Neben dem Steh-Kassenarbeitsplatz wird an vielen Arbeitsplätzen im Handel überwiegend im Stehen gearbeitet, z. B. bei der Betreuung von Selbst-Scan-Kassen oder an Infotresen. Gestalten Sie gute Steharbeit für Ihre Beschäftigten, indem Sie u. a. die Anforderungen an Bewegungsfläche, Fußboden sowie Freiraum unter dem Steh-Kassentisch (siehe Kapitel 3 "Anforderungen an den Kassentisch") einhalten. Auf diese Weise sollte es Ihren Beschäftigten möglich sein, verschiedene Stehpositionen einzunehmen.

Auch eine Fußstütze o. ä., auf der abwechselnd ein Fuß abgestellt werden kann, kann entlastend wirken (siehe Kapitel 5.6 "Sonstige Arbeitsmittel an der Kasse"). Ihre Beschäftigten sollten flaches, bequemes Schuhwerk tragen.

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Für weitere Informationen siehe
·Veröffentlichung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) LV 50
"Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit".
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