DGUV Information 208-002 - Sitz-Kassenarbeitsplätze

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Arbeitsorganisation

Organisieren Sie die Arbeit am Sitz- oder Sitz-Steh-Kassenarbeitsplatz so, dass einseitigen Belastungen vorgebeugt wird:

  • Vermeiden Sie andauerndes Sitzen ebenso wie andauernde Steharbeit. Die Arbeit sollte wechselnde Anteile sitzender, stehender und gehender Tätigkeit umfassen.

  • Vermeiden Sie reine Scan-Tätigkeit, d. h. stark repetitive Tätigkeit, aufgrund der damit verbundenen Belastungen für die oberen Extremitäten (Arme und Hände).

  • Vermeiden Sie ausschließliche Kassiertätigkeit im Sinne der psychischen Belastungen um vorzeitige Ermüdung und Arbeitsfehler zu vermeiden.

Dies ist z. B. möglich durch Abwechslung mit anderen Tätigkeiten oder durch Pausen.