DGUV Information 208-002 - Sitz-Kassenarbeitsplätze

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Betriebsanweisung

Für die Arbeit am Sitz- oder Sitz-Steh-Kassentisch enthält die Betriebsanweisung komprimiert Hinweise auf Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

Inhalte sind z. B.

  • Arbeitsabläufe und Benutzung der Arbeitsmittel, z. B. (Hand-)Scanner, Drucker, Arbeitsdrehstuhl

  • Umgang mit Bargeld

  • Verhalten bei Sicherheitsmängeln (z. B. Springblech am Ende des Förderbandes fehlt) und Betriebsstörungen (z. B. Ausfall des Kassenrechners)

  • Hinweise zur arbeitstäglichen Inbetriebnahme, Funktionskontrolle, Reinigung.

Wichtige Grundlagen bei der Erstellung einer Betriebsanweisung sind die Betriebsanleitungen und andere Informationen der Hersteller oder Lieferanten zu den einzelnen Arbeitsmitteln am Sitz- oder Sitz-Steh-Kassentisch (Für Kassentische mit Förderband siehe Kap. 4 "Besonderheiten bei Kassentischen mit Förderband").

Die Betriebsanweisung gilt als verbindliche Anweisung des Unternehmers und kann z. B. per Unterschrift in Kraft gesetzt werden. Bei der Erstellung können Betriebsärztin oder Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder andere fachkundige Personen, z. B. Kassenaufsicht, unterstützen.

Eine gute Betriebsanweisung kann als roter Faden bei der Unterweisung der Beschäftigten dienen. Betriebsanweisungen müssen leicht verständlich formuliert und für die Beschäftigten griffbereit ausgelegt/-gehängt werden. Abbildungen helfen, Sachverhalte zu veranschaulichen.