DGUV Information 211-006 - Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 - 1. Formen der Zusammenarbeit

Zusammenarbeit in Betrieben und auf Baustellen ist in allen Ebenen und Bereichen vorhanden (Bild 1-1). Sie kann ihrer Art nach planmäßig oder unvorhergesehen und ihrer Dauer nach ständig oder vorübergehend sein. Meist treffen die Mitarbeiter der Einzelunternehmen mehr oder weniger abgestimmt und informiert aufeinander.

Für die Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung muss deshalb jedes vom Arbeitsauftrag und seiner Durchführung her mögliche Zusammentreffen oder Nebeneinanderarbeiten von Personen berücksichtigt werden.

ccc_1493_01.jpg
Bild 1-1: Darstellung von Einzelfällen der Zusammenarbeit

Soweit die Beteiligten in einen durch die Produktionsweise vorgegebenen, sich ständig wiederholenden Arbeitsablauf eingegliedert sind, können die Gefahren von vornherein besser erkannt werden. Möglichkeiten ihrer Beseitigung oder Herabsetzung werden dann bereits integrierter Bestandteil des geplanten Arbeitsablaufes sein, z. B. durch räumliche oder zeitliche Trennung von Arbeiten am selben Objekt.

Soweit jedoch voneinander unabhängige Personen oder Arbeitsgruppen gleichzeitig und in räumlicher Nähe arbeiten, kann es zu unerwarteten gegenseitigen Gefährdungen kommen. Diese Gefährdungen sind insbesondere darin begründet, dass die Beteiligten sich zunächst nur auf ihren Auftrag konzentrieren.

Beginn, Art und Ausmaß der Arbeiten benachbarter Personen sind häufig nicht oder nicht ausreichend bekannt.

Auch sicherheitsgerechtes Arbeiten innerhalb einer Arbeitsgruppe schließt die Gefährdung benachbarter Personen nicht aus. Nur eine rechtzeitige Abstimmung aller Beteiligten untereinander bietet Gewähr dafür, dass gegenseitige Gefährdungen vermieden werden.

Unabhängig von Verpflichtungen gilt:

  • Kontakt suchen,

  • Absprachen treffen

  • Rücksicht nehmen und

  • Vereinbarungen einhalten.