DGUV Information 211-005 - Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes

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Abschnitt 5 - 5 Unterweisungsthemen

Die Auswahl und die Gewichtung der Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten und vorherrschenden Gefährdungen.

Fast jedes der im Folgenden beispielhaft aufgeführten Unterweisungsthemen kann bei Erst- oder Wiederholungsunterweisungen

  • betriebsbezogen,

  • tätigkeitsbezogen

    oder

  • personenbezogen

vermittelt oder dargestellt werden.

Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten.

Allgemeine und spezielle Themen sind

  • Rechte und Pflichten der Mitarbeiter,

  • Verhalten bei Unfällen,

  • vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall,

  • Erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation),

  • Verkehrssicherheit,

  • Ladungssicherung,

  • persönliche Schutzausrüstungen,

  • Suchtmittel am Arbeitsplatz (Medikamente, Drogen, Alkohol),

  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch psychische Belastungen,

  • Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege,

  • Lärm,

  • Heben und Tragen,

  • Transportarbeiten,

  • elektrische Betriebsmittel,

  • Anschlagen von Lasten,

  • Umgang mit Maschinen,

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

    sowie

  • hoch gelegene Arbeitsplätze.

Jedes dieser beispielhaft aufgeführten allgemeinen und speziellen Themen kann für sich allein Gegenstand einer Unterweisung sein.

Typische Arbeitsabläufe können es aber auch sinnvoll machen, Inhalte miteinander zu verknüpfen. Dies darf aber nicht zu einer inhaltlichen Überfrachtung führen.