DGUV Information 211-005 - Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes

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Abschnitt 10 - 10 Verhaltensregeln für den Unterweisenden

Der Unterweisende sollte bei der Durchführung der Unterweisung folgende Punkte unbedingt beachten:

  • Bei den Tatsachen bleiben!

  • Den Mitarbeitern Fachkompetenz zugestehen.

  • Den Mitarbeitern Schwächen zugestehen.

  • Die Mitarbeiter ausreden lassen.

  • Den Mitarbeitern aktiv zuhören.

  • Die Mitarbeiter zu Äußerungen auffordern.

  • Nicht nur immer selbst reden!

  • Ich-Botschaften senden, z. B.:

    Ich möchte ...,

    Ich meine ...,

    Ich wünsche ...

  • W-Fragen einsetzen

    (z. B. Wer, Wie, Wo, Warum).

  • Unbequeme Einwände nicht abwürgen.

  • Auf Äußerungen der Mitarbeiter stets eingehen.

  • Einwände als Frage formulieren und an alle Mitarbeiter zurückgeben.

  • Auch falsche Aussagen als Fragen umformuliert an die Mitarbeiter zurückgeben.