DGUV Information 211-005 - Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes

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Abschnitt 9 - 9 Unterweisungsablauf

Eine Unterweisung sollte deutlich in erkennbare Phasen gegliedert sein (Bild 9-1).

Die Einstiegs- und Aufwärmphase dient dazu, einen persönlichen Kontakt zwischen dem Unterweisenden und den Mitarbeitern herzustellen. Dies beginnt mit einer verbindlichen Begrüßung und der Bekanntgabe und Erläuterung des Unterweisungsthemas.

Der Unterweisende hebt die Bedeutung gerade dieses Unterweisungsthemas hervor, zeigt die Bezüge zur betrieblichen Praxis und gibt einen Überblick über den geplanten Ablauf der Unterweisung.

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Bild 9-1: Unterweisungsablauf

Damit verdeutlicht er die Bedeutung und den möglichen Nutzen für jeden einzelnen Mitarbeiter.

In der Informations- und Erarbeitungsphase informiert der Unterweisende über das notwendige Wissen, das auch das geforderte Verhalten einsichtig macht.

Hier können das vorhandene Wissen und die Fertigkeiten der Mitarbeiter einbezogen werden, indem die Erarbeitung durch Mitarbeiterbeteiligung erfolgt.

Der Unterweiser sollte die Mitarbeiter in den Unterweisungsprozess so weit einbeziehen, dass sie bereit sind, eigene Erlebnisse zu schildern und mögliche Beweggründe für Fehlverhalten darzulegen und zur Diskussion zu stellen.

Durch Demonstrationen und Übungen können die Mitarbeiter die geforderte und notwendige Vorgehensweise erlernen. Dabei kann auch bereits der Lernerfolg beobachtet werden.

In der Wiederholungs- und Abschlussphase sollten die wichtigsten Punkte der Unterweisung noch einmal zusammengefasst und verbindliche Regelungen, Vereinbarungen und Appelle getroffen werden.

Ob die Regelungen und Vereinbarungen in der Praxis auch durch die Mitarbeiter umgesetzt werden, kann nur durch entsprechende Beobachtungen und Kontrollen (Erfolgskontrolle) durch die Führungskraft festgestellt werden.