DGUV Information 203-048 - Betrieb von Kabelmesswagen

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Anhang 5 - Beispiele für Organisatorische Hilfsmittel, Formulare, Kennzeichnung

Anhang 5.1

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Auftragsformular Rückseite

Informationen über Gefährdungen bei der Durchführung der Arbeit

  • Bei Prüfungen und Fehlerortungen mit den Geräten des Kabelmesswagens wird mit zum Teil sehr hohen Spannungen gearbeitet. Die Höhe der Prüfspannung, die den Isolationswerten des Prüflings angepasst ist, kann die Nennbetriebsspannung um ein Vielfaches überschreiten. Durch Spannungsverschleppungen über den Bereich des Prüflings hinaus sind Sachschäden an anderen elektrischen Anlagenteilen, unter Umständen sogar Personenschäden, möglich.

  • Um dies zu verhindern, müssen alle Teile des Prüflings entsprechend der erforderlichen Prüfspannung abgeschaltet und falls notwendig, zur Erzielung einer größeren, der Prüfspannung angepassten Trennstrecke abgeklemmt werden.

  • Dem Arbeitsverantwortlichen sind umfassende Angaben, nach Möglichkeit durch Einsicht in Trassen- und Schaltpläne, über den Prüfling zu machen. Diese Einweisung kann nur durch den Anlagenverantwortlichen erfolgen.

  • Nach der Messung können Restladungen an Kabeln bestehen bleiben.

Anhang 5.2
Kennzeichnung Kabelprüfung

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Anhang 5.3
Unterweisung

Erst- bzw. wiederkehrende Unterweisung

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