DGUV Information 203-048 - Betrieb von Kabelmesswagen

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Anhang 2 - Beispiele zum Aufstellen des Kabelmesswagens

In bestimmten Situationen sind weitergehende Maßnahmen zur Baustellenabsicherung im öffentlichen Straßenverkehr zu ergreifen (StVO § 35 Abs. 8). Hierzu ist eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen, bei der die Erstellung eines Verkehrszeichenplanes erforderlich ist.

Zwei aus der "Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenverkehr" (RSA) abgeleitete nachfolgende Beispiele können hierbei behilflich sein.

Die BG BAU gibt zur Sicherung von Arbeitsstellen Fachinformationen heraus, z.B. die Fachinformation "Verkehrssicherung auf Baustellen" (www.bgbau-medien.de).

Anhang 2.1
Aufstellung innerörtlich auf Gehwegen

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Anhang 2.2
Aufstellung innerörtlich auf Straße

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