Abschnitt 3.3 - Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
In der folgenden Auflistung, die sich am Arbeitsprozess bei Kabelprüfarbeiten orientiert, werden die Gefährdungen mit Bezug auf die konkreten Tätigkeiten behandelt und mögliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes beschrieben.
3.3.1
Aufstellung von Kabelmesswagen und tragbaren Prüfgeräten
Gefährdungen | mögliche Maßnahmen | Verweise |
---|---|---|
des Prüfpersonals durch den Straßenverkehr |
| Anhang 1 |
Außenstehender durch Fahrzeug, Prüfaufbau und Arbeitsstelle |
| Anhang 1.1 Anhang 1.2 Anhang 2 |
des Prüfpersonals durch Handlungen unbeteiligter Personen (Fußgänger/Radfahrer) |
| BGV A8 Anhang 6 Anhang 5.2 |
Kommentar zur Aufstellung des Messwagens im Verkehrsraum
Der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei (BLFAStVO) hat hinsichtlich der Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs. 6 StVO für Fahrzeuge der Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen im September 2002 folgenden Beschluss gefasst:
"Der BLFA-StVO vertritt einvernehmlich die Auffassung, dass der § 35 (6) StVO auch auf alle Fahrzeuge der Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation, Abwasser) anzuwenden ist" (siehe Anhang 1)
Bei der Inanspruchnahme der Sonderrechte ist darauf zu achten, dass Gefahren für die Mitarbeiter und Verkehrsteilnehmer weitestgehend ausgeschlossen sind.
Im Rahmen der Organisationspflichten hat der Unternehmer unter Beachtung seiner Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen, z.B. verkehrsrechtliche Anordnung (siehe Anhang 2), zu treffen.
3.3.1 Bild 1 Aufstellung im fließenden Verkehr, Warnweste, Fahrzeugkennzeichnung nach DIN 30 710
3.3.1 Bild 2 Verwendung eines Blitz-Leitkegels an der 1. Leitkegel-Position
3.3.1 Bild 3 Prüfaufbau mit tragbarem Prüfgerät, Beispiel am Beleuchtungsmast, Abgrenzung durch Ausziehband
3.3.1 Bild 4 Prüfaufbau mit tragbarem Prüfgerät, Beispiel am KVS
Hinweis zu 3.3.1 Bild 2:
Laut "Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenverkehr (RSA)" ist blitzendes Licht nur auf fahrbaren Absperrtafeln (Zeichen 615 und 616) sowie auf Leitkegeln (RSA A.3.1.3 Abs. 3) zulässig. Das abgebildete Beispiel hat eine TL-Zulassung und ist damit zur Verwendung freigegeben (TL = Technische Lieferbedingungen, siehe Anhang 1.2).
Der Einsatz von Teleblitzleuchten ist nicht bzw. nur dann zulässig, wenn für diese ebenfalls eine TL-Zulassung erfolgt ist.
Hinweis zu Abgrenzungen:
Sind nichtstationäre Prüfanlagen von allgemein zugänglichen Bereichen nur mit Seilen, Ketten Bändern abgegrenzt, so muss der Prüfbereich während der Prüfung überwacht werden.
3.3.2
Verlegung der Anschlussleitungen
Gefährdungen | mögliche Maßnahmen | Verweise |
---|---|---|
Stolpern, Stürzen, Fallen, Ausrutschen |
| Anhang 1.2 |
Körperdurchströmung Störlichtbogen |
|
Kommentar:
Bei jedem Einsatz des Kabelmesswagens hat der Arbeitsverantwortliche die Anschlussleitungen durch eine Sichtprüfung auf Beschädigungen zu kontrollieren.
Sie müssen vor schädigenden Einflüssen geschützt und stolpersicher verlegt werden.
Neben mechanischen Schutzvorrichtungen, z.B. Kabelbrücken, können die Leitungen mit Warnschildern, Leitkegeln oder Hinweiszeichen gekennzeichnet werden.
Ortsnetzstationen sind gegen Zutritt unbefugter Personen zu sichern. Hierzu eignen sich spezielle Schließvorrichtungen.
3.3.2 Bild 1 Kabelverlegung quer über einen Gehweg, Kennzeichnung mit Leitkegeln
3.3.2 Bild 2 Sicherung einer Stationstür mit Spezialschloss, Warnschild
Kabelbrücke
Kabelbrücke aufklappbar
3.3.3
Anschluss an der Messstelle
Gefährdungen | mögliche Maßnahmen | Verweise |
---|---|---|
Körperdurchströmung durch Berührung unter Spannung stehender aktiver Teile |
| Anhang 6 |
Körperdurchströmung durch Restladungen und Induktionsspannungen |
| |
Verbrennungen, Verblitzen durch Überschläge an der Anschlussstelle |
| VDE 0682, Teil 552 |
Verbrennungen, Verblitzen durch Lichtbogen beim Erstellen des Anschlusses |
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Kommentar:
Benachbarte unter Spannung stehende Anlagenteile sind durch geeignete Abdeckungen (Isoliermatten, isolierende Schutzplatten) gegen zufälliges Berühren und Überschläge zu sichern. Das Anbringen der Abdeckungen gilt als Arbeiten unter Spannung, entsprechende Schutzmaßnahmen sind vorzusehen.
Kabelverteilerschränke sind so zu sichern, dass unter Spannung stehende Teile nicht erreicht werden können, z.B. durch Abdeckungen, Umwehrungen, Warnposten.
Vom Arbeitsverantwortlichen ist der gesamte Prüfaufbau vor der Inbetriebnahme durch Inaugenscheinnahme zu prüfen, z.B. Messleitungen, Anschluss des Messwagens nach Herstellerangaben, Anschluss an das Betriebsmittel, Sicherheitseinrichtungen.
3.3.3 Bild 1 Isolierende Schutzplatten in einer Mittelspannungsanlage
3.3.3 Bild 2 Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
3.3.3 Bild 3 Sicheres Einsetzen der Anschlussadapter für die Messleitungen unter Verwendung von isolierenden Schutzhandschuhen
3.3.3 Bild 4 Spannungsfreiheit feststellen
3.3.4
Tätigkeiten/Aufenthalt im Trassenverlauf
Gefährdungen | mögliche Maßnahmen | Verweise |
---|---|---|
Körperdurchströmung durch Potentialdifferenz zwischen Fahrzeugchassis und Standort bei Aufstellung des Kabelmesswagens im Bereich des Kabelfehlers |
oder
| Anhang 6 Kommentar zu 3.3.4 Anhang 5.1 |
Verbrennungen, Verblitzen, wegfliegende Teile durch Überschläge an der freiliegenden Kabeltrasse |
| |
gehörschädigender Lärm bei der Fehlerortung |
| LärmVibArb-SchV |
Psychische Belastungen, Stress durch fliessenden Verkehr und Abgase |
|
3.3.4 Bild 1 Gefährdung durch Überschlag während der Messung an einer freiliegenden Kabeltrasse
3.3.4 Bild 2 akustische Nachortung, Gefährdung durch Lärm und Verkehr Eine Sicherungsperson begleitet den Prüfer
Kommentar zur Lärmgefährdung:
Bei der akustischen Nachortung wird mittels eines empfindlichen Bodenschallmikrofons das Durchschlaggeräusch an der Fehlerstelle geortet.
Häufig treten in der Umgebung der Ortung allerdings Störgeräusche auf (vorbeifahrende Fahrzeuge, Fußgänger usw.), die ein vielfaches lauter sein können als die Nutzsignale. Nicht immer lassen sich die Störgeräusche vorhersagen und vermeiden, so dass ohrnah unerwartet hohe Geräuschbelastungen auftreten können. Diese Belastungen wurden durch Kunstkopfmessungen des BGIA (Institut für Arbeitsschutz der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Sankt Augustin) für drei gebräuchliche Geräte unterschiedlicher Hersteller ermittelt und abgeschätzt.
Bei zwei Messgeräten wurden die Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) unter den Messbedingungen (Reglereinstellung "normal") nach 5 Minuten bzw. 5,5 Stunden erreicht. Beim dritten Gerät wurde dieser Wert nicht erreicht. Es ist deshalb zu prüfen, ob bei den verwendeten Geräten der Lärmexpositionspegel (unterer Auslösewert = 80 dB(A)) überschritten wird. Gegebenenfalls ist auf andere Geräte auszuweichen.
Kommentar zu 3.3.4
Grundsätzlich sollte der Kabelmesswagen nicht auf der Kabeltrasse stehen, da im ungünstigsten Fall für die Mitarbeiter und Passanten Gefährdungen durch Potentialdifferenzen zwischen Fahrzeugchassis und Erdreich im Stoßbetrieb entstehen können.
Die höchste Potentialdifferenz und damit ggf. eine berührungsgefährliche Spannung wird sich bei "erdfühligem" Fehler in einem kunststoffisolierten Niederspannungskabel ohne Schirmung ergeben.
Zum einen entsteht die Gefährdung vornehmlich durch den an der Fehlerstelle auftretenden Spannungstrichter, wenn eine Person über der Fehlerstelle steht und den mit der Erdungsanlage der Station verbundenen Messwagen berührt (Bild 3).
3.3.4 Bild 3
Zum anderen ergibt sich eine Gefährdung durch Potentialanhebung der Erdungsanlage der Station. Da das Fahrzeugchassis auf gleichem Potential wie die Erdungsanlage der Station liegt, kann sich im Fehlerfall eine Spannungsdifferenz zwischen Chassis und dem neutralen Erdreich ergeben (Bild 4).
3.3.4 Bild 4
Um die Sicherheit von Personen bei den in der unmittelbaren Umgebung des Kabelmesswagens auftretenden Berührungsspannungen unter allen Umständen sicherstellen zu können, müssen mögliche Gefährdungen abgeschätzt werden.
Zur Bewertung des ungünstigsten Falles wird von einer impulsartigen Durchströmung mit einem konstanten Gleichstrom ausgegangen, da durch die vorhandenen Kabelkapazitäten die Prüfspannung mit nennenswerten Amplituden relativ lange anstehen kann.
Untersuchungen mit Stoßspannungen bis 4 kV haben gezeigt, dass mit gefährlichen Körperdurchströmungen nicht zu rechnen ist, wenn der Kabelmesswagen in einem Abstand von mehreren Metern zur Kabeltrasse/Kabelfehlerstelle aufgestellt wird.
Dies gilt nur, wenn der Anschluss des Kabelmesswagens nach Herstellerangaben erfolgt und die Erdungsanlage in ordnungsgemäßem Zustand ist und Potentialverschleppungen auszuschließen sind.
Auf Abgrenzungen des Messwagens kann dann unter den genannten Bedingungen verzichtet werden.
3.3.5
Tätigkeiten an den Endpunkten des Messobjekts
Gefährdungen | mögliche Maßnahmen | Verweise |
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Brandentstehung durch Fehlschaltungen an den Endpunkten des Prüfobjekts |
| 3.2.1 |
elektrische Überschläge an den Endpunkten |
| |
elektrische Gefährdung durch Potentialverschleppung |
| VDE 0682-552 |
Hinweis zur Vermeidung von Gefährdungen für Dritte bzw. für Sachen:
Alle an das zu prüfende Kabel angeschlossenen Betriebsmittel, die für die vorgesehene Prüfspannung nicht ausreichend bemessen sind (Isolierungen, Trennstrecken), sind abzuklemmen, z.B. bietet das Entfernen der Schraubsicherungen in Hausanschlusskästen keine ausreichende Trennstrecke, hier muss der Abgang zusätzlich abgeklemmt und abgedeckt werden.
Wenn gute Erdungsverhältnisse vorliegen, ist die Gefährdung durch Potentialanhebung auch bei Verwendung von Stoßgeneratoren gering.
Bei unklaren Erdungsverhältnissen ist der PEN-/N-Leiter abzuklemmen.
3.3.5 Bild 1 Empfohlene Kennzeichnung an den Endpunkten
3.3.5 Bild 2 Hausanschlusskasten mit Sicherungs-Schraubelementen. Hier ist die Abgangsleitung abgeklemmt und isoliert