DGUV Information 203-048 - Betrieb von Kabelmesswagen

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Abschnitt 2.9 - Prüfung

messtechnische Aufgabe, die mit einem Kabelmesswagen oder mit tragbaren Messgeräten an Kabelanlagen durchgeführt werden können.

Hierzu zählen u.a.

  • Kabelfehlerortung,

  • Kabelprüfung,

  • Kabeldiagnose,

  • Außenmantelprüfung an kunststoffisolierten geschirmten Kabeln,

  • Kabeltrassenortung,

  • Erstprüfung von Kabeln vor der Inbetriebnahme,

  • Prüfung von Kabeln nach Änderung und Instandsetzung,

  • Wiederkehrende Prüfung an Kabeln zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes.