DGUV Information 203-001 - Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen

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Abschnitt 10 - 10. Brandbekämpfung

Durch technische und organisatorische Maßnahmen können Brände verhindert werden. Hierzu muss schon bei der Planung von Gebäuden der Brandschutz berücksichtigt werden, indem Brandabschnitte, Brandlasten und Fluchtwege geplant werden. Wird ein Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt, so müssen die Brandschutzkonzepte entsprechend angepasst werden.

Bei der Berechnung der erforderlichen Anzahl der Feuerlöscher und der richtigen Aufstellorte sind die örtlichen Feuerwehren in der Regel in die Planung mit einzubeziehen.

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Damit im Brandfall, der Brand effektiv bekämpft werden kann, sind die Mitarbeiter in der Handhabung der eingesetzten Löschmittel zu unterweisen und zu trainieren (z. B. regelmäßige Brandschutzübungen).

Um die Brandausbreitung zu verhindern, sollte auf die folgenden Punkte geachtet werden:

  • Sind die Kabelabschottungen fachgerecht ausgeführt?

  • Wurden bei nachträglichen Installationen die Kabelabschottungen fachgerecht ergänzt?

  • Können Türen von Brandabschnitten frei zufallen oder sind sie blockiert?

  • Sind alle Löscheinrichtungen leicht erreichbar/zugängig und einsatzbereit?

  • Wurden die Feuerlöscher regelmäßig geprüft?

  • Existiert ein Freigabeverfahren für Feuerarbeiten (Arbeiten wie Schweißen, Trennschleifen und Löten)?

Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen sind die Mitarbeiter häufig in Fremdbetrieben eingesetzt. Hier ist es wichtig, sich vor Aufnahme der Tätigkeiten über Notfallmaßnahmen zu informieren. Hierzu gehört auch die Kenntnis über die Standorte von Löschmitteln sowie die Kenntnis über Notfallrufnummern zum Einleiten der Rettungskette.

Zur Brandbekämpfung in unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen dürfen nur hierfür zugelassene Feuerlöscher und Feuerlöschmittel unter Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände eingesetzt werden. Zugelassen sind z. B. Feuerlöscher mit BC-Löschpulver, Kohlendioxid (CO2)Löscher. Die einzuhaltenden Mindestabstände betragen bei Anwendung der vorgenannten Löscherarten bei Niederspannungsanlagen 1 m und bei Hochspannungsanlagen bis 30 kV mindestens 3 m.

Bei Verwendung von Kohlendioxidlöschern ist besondere Vorsicht in engen, schlecht belüfteten Räumen geboten, denn es besteht Erstickungs- und Vergiftungsgefahr.

Zum Löschen von Maschinenbränden darf kein Sand verwendet werden. Auch bei brennenden Behältern hilft Sand im Allgemeinen nicht.

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Broschüre DGUV Information 203-052 (BGI 8677) - Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle (Bestell-Nr. PU 005)

Ölbrände können bekämpft werden mit

  • Feuerlöschern mit BC-Löschpulver (Abstand in Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V mindestens 1 m, mit Nennspannungen über 1 bis 30 kV mindestens 3 m, bei Anwendung durch Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen oder unter deren Aufsicht auch bis 2 m).

  • Feuerlöschern mit ABC-Löschpulver (Abstand in Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V mindestens 1 m, mit Nennspannungen über 1 kV nur in spannungsfreien Anlagen).

  • Kohlendioxid-Löschgeräten (Abstände wie bei BC-Löschpulver).

  • Luftschaum (Rohre nur in spannungsfreien Anlagen; Feuerlöscher: Abstand in Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V mindestens 3 m, mit Nennspannungen über 1 kV nur in spannungsfreien Anlagen).

Zu beachten: Löschpulver bilden auf der Oberfläche von Isolatoren bei Feuchtigkeit und Wärme leitfähige Beläge. Daher Vorsicht in Freiluftanlagen.

Zum Löschen von brennender Kleidung an Personen eignen sich insbesondere Wasser, Pulverlöscher, Kohlendioxidlöscher und ganz besonders Löschdecken.

Beim Einsatz von Kohlendioxid muss allerdings vermieden werden, dass Kohlendioxid auf die menschliche Haut aufgebracht wird.

Einzelheiten für die Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen und deren Nähe enthält die VDE 0132.

Weitere Hinweise zur Brandbekämpfung können der DGUV Information 203-052 (BGI 8677) "Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle" (Bestell-Nr. PU 005) entnommen werden, www.bgetem.de, Webcode 12201321.