DGUV Information 203-001 - Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen

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Abschnitt 9.4 - 9.4 Bolzensetzwerkzeuge

Bolzensetzwerkzeuge sind Werkzeuge, mit denen Setzbolzen mittels Treibladungen in feste Körper eingetrieben werden; sie gehören zu den Schussapparaten für gewerbliche Zwecke und sind nach dem Waffengesetz vom 19. September 1972 "tragbare Geräte, die für gewerbliche oder technische Zwecke bestimmt sind und bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird".

Als Bolzensetzwerkzeuge gelten sowohl Bolzentreibwerkzeuge als auch Bolzenschubwerkzeuge.

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Bolzensetzwerkzeug mit PTB- und Prüfzeichen

Bei Bolzenschubwerkzeugen wird der Setzbolzen (Schubbolzen) mit einer Mündungsgeschwindigkeit von max. 100 m/s bzw. einer Mündungsgeschwindigkeit bis max. 160 m/s und einer Auftreffenergie < 420 J eingetrieben. Die Pulvergase wirken hier ohne zwischengeschalteten Kolben direkt auf den Setzbolzen.

Bolzentreibwerkzeuge sind daran zu erkennen, dass man durch den Lauf blicken kann. Bolzentreibwerkzeuge dürfen gemäß § 4 DGUVVorschrift 56 (BGV D9) nicht mehr verwendet werden.

Bolzensetzwerkzeuge müssen zugelassen sein - zu erkennen an dem PTB-Zeichen - und müssen jeweils nach Ablauf von zwei Jahren, bei wesentlichen Funktionsmängeln unverzüglich, dem Hersteller oder dessen Beauftragten zur Prüfung vorgelegt werden. Nach erfolgter Prüfung erhält das Gerät eine Prüfplakette. Die innen liegende Zahl gibt das Jahr und die äußere, zum Lauf hin liegende Zahl das Quartal der letzten Prüfung an.

Bolzensetzwerkzeuge dürfen nur von zuverlässigen und umsichtigen Personen selbständig benutzt werden, die dem Unternehmer nachgewiesen haben, dass sie mit der Handhabung des Gerätes vertraut sind.

Jugendliche dürfen mit der Bedienung und Wartung der Geräte nicht beschäftigt werden; dies gilt nicht, soweit die Berufsausbildung eines Jugendlichen über 16 Jahre die Beschäftigung erfordert und der Jugendliche unter Aufsicht einer fachlich geeigneten Person beschäftigt wird. Bolzensetzwerkzeuge müssen mit ihrer gesamten Ausrüstung und der zugehörigen Munition so aufbewahrt werden, dass Unbefugte sie nicht benutzen können.

Für den Einsatz der Geräte ist ein standsicherer Arbeitsplatz erforderlich. Das gilt vor allem für Arbeiten auf Leitern und Gerüsten.

Es dürfen nur für das Gerät zugelassene Setzbolzen verwendet werden, wobei zu beachten ist, dass die Eintreibstelle aus weicherem Material als die Bolzen bestehen muss. Letzteres ist dann der Fall, wenn sich das Material mit dem Bolzen ritzen lässt, ohne dessen Spitze zu beschädigen.

Bolzen dürfen nur in einen hierfür geeigneten Werkstoff an einer hierfür geeigneten Stelle gesetzt werden. (Ungeeignet sind z. B. Bauteile aus Leichtbaustoff.)

Bei jeder Handhabung ist wie bei jeder Waffe der Lauf stets schräg nach unten und vom Körper weg zu halten.

Geladene Geräte dürfen nicht aus der Hand gelegt werden. Kann ein geladenes Gerät nicht sofort ausgelöst werden, muss es wieder entladen werden.

Die kleinste Verpackungseinheit muss einen Hinweis auf den Stärkegrad der Ladung enthalten. Es gilt folgende Farbkennzeichnung:

Schwarzstärkste Ladung
Rotsehr starke Ladung
Blaustarke Ladung
Gelbmittlere Ladung
Grünschwache Ladung
Weißschwächste Ladung

Gerätebenutzer und Helfer müssen ihren Standort so wählen, dass sie vor abprallenden Bolzen oder abspringenden Teilen von Bolzen und Werkstoffen bestmöglich geschützt sind. Auch muss beachtet werden, dass eine Gefährdung hinter der Eintreibstelle bestehen kann.