DGUV Information 203-001 - Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen

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Abschnitt 9.1 - 9.1 Anschlusspunkte

Elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen von besonderen Anschlusspunkten aus versorgt werden. Die detaillierten Bedingungen können der DGUV Information 203-006 (BGI 608) "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" entnommen werden.

Fehlen ortsfeste Übergabepunkte, können Stromerzeuger zur netzunabhängigen Stromversorgung von Bau- und Montagestellen diese Funktion übernehmen. Diese sind so auszuwählen, dass Leistungsvermögen und Betriebseigenschaften den zu erwartenden Anforderungen genügen. Stromerzeuger müssen Schutzeinrichtungen enthalten, welche die Anlage automatisch abschalten, wenn das Leistungsvermögen der Stromversorgungsanlage überschritten wird. Je nach Bauart des Stromerzeugers sind vor dem Anschluss elektrischer Verbrauchsmittel Schutzmaßnahmen nach DGUV Information 203-006 (BGI 608) und DGUV Information 203-032 (BGI 867) "Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" anzuwenden.

Der direkte Anschluss von elektrischen Verbrauchsmitteln an Steckdosen einer Gebäudeinstallation ist ohne Anwendung eines zusätzlichen Schutzes nicht zulässig. Die Begründung liegt darin, dass der Zustand der vorgelagerten elektrischen Anlage - also das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der erforderlichen Schutzeinrichtungen - vom Anwender meist nicht beurteilt werden kann.

Als bewegliche Leitungen sind solche vom Typ H07RN-Foder H07BQ-Fzu verwenden. An handgeführten Elektrowerkzeugen sind als Anschlussleitungen mit einer Länge bis zu 4 m Leitungen des Typs H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit in der Produktnorm nicht die Bauart H07RN-Fvorgeschrieben ist.

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Baustromverteilerschrank
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Schutzverteiler