DGUV Information 203-001 - Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen

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Abschnitt 6 - 6. Bedienen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Das Bedienen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist jede Tätigkeit, die an Einstell-, Schalt- und Steuerorganen durchgeführt wird, z. B. Schalten eines Leistungsschalters, Quittieren eines Melderelais, Einschalten eines Lichtschalters, Einstellen der Schaltzeit an einer Schaltuhr in einer Schaltanlage. Dies sind somit alle Tätigkeiten, die der bestimmungsgemäßen Betriebsführung dienen.

Es wird unterschieden zwischen dem Bedienen bei vollständigem oder bei teilweisem Berührungsschutz. Sollen Laien betriebsmäßige Bedienvorgänge ausführen, muss vollständiger Berührungsschutz bestehen, z. B. beim Betätigen eines Tasters auf einem Steuerpult oder eines RCD in einem Verteilerkasten.

Für Bedienvorgänge, die nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt werden, muss zumindest teilweiser Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile in der Nähe von Betätigungselementen gemäß VDE 0660 Teil 514 - Finger- und Handrückenschutz - realisiert sein. Die Forderung nach sicherem Bedienen wurde schon vor vielen Jahren in den Bau- und Ausrüstungsanforderungen der VDE-Bestimmungen (ehemals VDE 0106 Teil 100) gefordert und deren Anpassung war bis zum 31.12.1999 vorzunehmen. Dennoch sind viele Betriebe dieser Nachrüstverpflichtung bisher nicht nachgekommen.

Betroffen sind insbesondere Schraubanschlussklemmen von Einbaugeräten und Anzeigelampen von Niederspannungsverteilungen der Gebäudeinstallation und Steuereinrichtungen von Aufzugsanlagen, Klimaanlagen, Werkzeugmaschinen, Fertigungsstraßen und Krananlagen, die nur Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen zugänglich sind. Einzelne Hersteller bieten für die Nachrüstung des Finger- oder Handrückenschutzes für ihre Bauelemente aufsteckbare Kunststoffabdeckungen für Schraubanschlussklemmen oder Abdeckstreifen mit passender Halterung für die Hutschienen an. Eine Acrylglasplatte mit Ausschnitten für die Betätigungselemente kann mit einfachen Mitteln von einer Elektrofachkraft selbst angebracht werden. Mit geeignetem Silikon können kleinere Bereiche wie Schrauben isoliert werden. In manchen Fällen wird aber auch der Austausch die günstigere Lösung sein, beispielsweise bei einem alten Motorschutzschalter oder unisolierten Kammschienen.

Eine elektrische Anlage mit vorschriftsmäßigen Schutzeinrichtungen lässt sich gefahrlos bedienen. Gefährdungen entstehen durch falsche Reihenfolge der Schalthandlungen oder Verwechslung von Anlagenteilen. Daher muss bei Schalthandlungen größeren Umfangs das Schaltprogramm vorher festgelegt sein.

Es dürfen nur die für das Bedienen bestimmten Hilfsmittel benutzt werden und es darf nur die zum Bedienen erforderliche Anzahl von Personen anwesend sein. Alle Zugänge zu Maschinen, Schalt- und Verteilungsanlagen sowie die Bedienungs- und Überwachungsgänge müssen frei bleiben.

Montagematerial, Werkzeuge aller Art, Fahrräder, Kleidungsstücke und andere Gegenstände sowie leicht entzündliche Stoffe oder Flüssigkeiten dürfen nicht in gefahrbringender Nähe von unter Spannung stehenden Anlagenteilen (z. B. in Schaltfeldern) aufbewahrt werden. Des Weiteren dürfen "abgeschlossene elektrische Betriebsstätten" nur für befugtes Personal zugängig sein und nur beauftragte Personen dürfen diese Betriebsstätten öffnen.

Verbotsschilder, die darauf hinweisen, dass an der Anlage gearbeitet wird, dürfen nur von demjenigen, der sie angebracht hat bzw. auf dessen Veranlassung hin wieder entfernt werden.