DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 11.4 - 11.4 Sicherheitsgerechter Umgang mit Fohlen und Jungpferden

"Der Beschlagschmied kann mit gutem Rechte verlangen, dass die ihm zum Beschlage zugeführten Pferde bereits soweit gewöhnt und gezogen sind, dass sie sich dieselben, die ruhig, geschickt und für das Pferd schmerzlos ausgeführten Beschlaghandlungen gutwillig gefallen lassen. Pferdedressur, Pferdebändigung kann nicht Sache des Beschlagschmiedes sein, ..." (zitiert nach Leisering und Hartmann: Der Fuß des Pferdes (1876))

Diesen alten Leitsatz sollten auch heute noch alle Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede berücksichtigen.

Jungpferd und Fohlen stellen wegen ihrer Unerfahrenheit und ihrer (geringen) Körpergröße eine besondere Unfallgefahr dar. Um diese zu minimieren sind die folgenden Grundregeln einzuhalten:

  • Das Tier ist mit Geduld an die Beschlaghandlungen zu gewöhnen. Wenn Hufbeschlagschmiedinnen oder -schmiede dies nicht leisten können, sind Besitzer oder Besitzerin gefordert. Diese müssen durch beständiges Training das Tier an das Geben des Fußes und dessen längeres Aufhalten gewöhnen. Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede sollten auf eine Gewöhnung des Fohlens an Halfter und Aufheben der Füße durch den Besitzer oder der Besitzerin bestehen.

  • Das Fohlen ist sanft und ruhig zu behandeln, damit es nicht beunruhigt wird. Jede Gewaltanwendung hat zu unterbleiben.

  • Das Fohlen ist in der Nähe oder im Beisein seiner Mutter zu bearbeiten. Ein Trennen der Beiden trägt wesentlich zur Beunruhigung bei.

  • Zur Gewöhnung ist es hilfreich, wenn das Fohlen immer bei der Hufbearbeitung der Mutterstute anwesend ist. So gewöhnt sich das Jungpferd an die Gerüche einer Hufbeschlagschmiedin oder eines Hufbeschlagschmiedes und insbesondere an den Geruch beim Hufbrennen des Hufeisens. Gleiches gilt für die beim Beschlag entstehenden Geräusche.

  • Das junge Tier ist anfänglich in gewohnter Umgebung, meist in seiner Box, zu bearbeiten, um es nicht durch eine fremde Umgebung zu beunruhigen. Die Hufbearbeitung in einer Box kann helfen, dem Jungpferd während dieser Zeitspanne sein Gleichgewicht zu halten, wenn man es gegen eine Wand lehnt.

  • Eine Sedierung eines Fohlens sollte nur erfolgen, wenn ein orthopädischer Beschlag/Klebebeschlag notwendig ist und dieser vom Tier nicht geduldet wird.