DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 4.9 - 4.9 Anstoßkappe

Allgemein gilt: Kopfschutz ist zur Verfügung zu stellen und zu tragen, wenn Gefährdungen für Kopfverletzungen zu erwarten sind. Zum Beispiel durch:

  • herabfallende Gegenstände

  • umfallende Gegenstände

  • wegfliegende oder fortgeschleuderte Gegenstände

  • Anstoßen an Hindernisse

  • Einziehen oder Entflammen von Haaren

Bei Hufbeschlagarbeiten kommen hier vor allem Anstoßkappen (nach der DIN EN 812 "Industrie-Anstoßkappen") in Betracht. Diese schützen den Kopf, ähnlich wie eine Reitkappe, gegen Stöße und Schläge insbesondere durch das Pferd und können so schwere Verletzungen verhindern. Zur Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes muss eine Anstoßkappe gut passen, dies geschieht durch die Einstellungen des Kopfbands (welches zur regelgerechten Ausführung gehören muss) auf die Kopfgröße der Person, die die Kappe trägt. Die Hersteller geben eine Lebensdauer der Anstoßkappen zwischen 2 - 5 Jahren an -mit Bezug auf die jeweiligen Einsatzbedingungen und Verschleißerscheinungen (Einsatz im Freien usw.).

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Abb. 4-12 Anstoßkappe im Einsatz

Ergänzend müssen die Beschäftigten unter Umständen Mützen, Kopftücher oder engmaschige Haarnetze tragen, wenn sie lange Haare haben. Hier besteht die zusätzliche Gefahr, dass das Kopfhaar am Schmiedefeuer entflammt oder von Maschinen bzw. ungeschützt bewegten Maschinenteilen erfasst wird (z. B. am Schleifbock). Die Gefahr einer Skalpierung durch das Erfasstwerden der Haare an der Ständerbohrmaschine ist Realität und keine Seltenheit!