DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 4.7 - 4.7 Knieschutz

Knieschutz (auch im Zusammenhang mit Beinschutz genannt, z. B. Gamaschen, Schienbein- oder Knieschützer) dient vorwiegend dem Schutz der Unterschenkel und Knie gegen Verbrennungen und mechanische Belastungen oder Verletzungen. Als Materialien kommen Leder, Kunststoff, Aluminium oder auch feuerhemmend imprägnierte technische Textilien zum Einsatz. Form und Material müssen an die Arbeitsbedingungen bzw. an die auftretenden Gefährdungen angepasst sein. Das Bewegen der Beine darf durch den Schutz nicht behindert werden.

Knieschutz im Speziellen soll Personen in kniender Haltung vor Schäden der Menisken, Zwangshaltungskräften auf die Knieschiebe und Verletzungen der Haut schützen.

Nach DIN 14404 wird in vier Knieschutztypen unterteilt (siehe Abb. 4-10).

Für das Knien auf ebener Fläche, auf der Gegenstände liegen können (Hufnägel, Werkzeuge, ...), wie bei Hufbeschlagarbeiten üblich, ist die Leistungsstufe 1 als ausreichend anzusehen.

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Abb. 4-10 Anforderung an den Knieschutz gem. DIN EN 14404