DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Augenschutz

Der Augen- oder Gesichtsschutz schützt die Tragenden vor wegfliegenden oder spitzen Teilen, chemischen Flüssigkeiten oder gefährlicher Strahlung (siehe auch Abschnitt 5.3 Schweißarbeiten). Auf die besondere Gefährdung der Augen bei Hufbeschlagarbeiten wurde bereits im Abschnitt 1.2 hingewiesen.

Abhängig von der Art der Gefährdung müssen Tragkörper (Brillengestell) und Scheibenmaterial ausreichende Festigkeit und Haltbarkeit aufweisen.

Folgende Sichtscheibenmaterialien sind für Schutzzwecke geeignet:

  • Einscheiben-Sicherheitsmineralglas (thermisch, chemisch oder in einem Mischverfahren so behandelt um erhöhte Bruchfestigkeit zu erzielen),

  • Verbund-Sicherheitsglas (miteinander verklebte Scheiben)

  • Kunststoffscheiben (geringes Gewicht)

  • Glas-Kunststoffkombinationen (Vorteile beider Werkstoffe)

Alle Sichtscheibenarten können mit speziellen Oberflächen für zusätzliche Eigenschaften (z. B. entspiegelt, beschlaghemmend) beschichtet werden.

Bei Fehlsichtigkeit haben sich sogenannte Korrektionsschutzbrillen bewährt. Sie werden speziell auf die Person abgestimmt hergestellt und ermöglichen ihr hierdurch, die Sehaufgabe "klar und sicher" auszuführen. Zusätzlich ist die Trageakzeptanz im Vergleich zu einer Überbrille (auch Korbbrille genannt) deutlich erhöht. Die Kosten für Korrektionsschutzbrillen sind natürlich abhängig von den Gläserstärken, aber heutzutage sehr gering geworden. Eine Anschaffung lohnt sich fast immer.

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Abb. 4-5 moderne Schutzbrille
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Abb. 4-6 Schutzbrille mit Korrekturgläsern

Gefährdungen und Schädigungen für die Augen und das Gesicht sind bei Hufbeschlagschmiedinnen und -schmieden insbesondere:

  • Mechanische Schädigung durch z. B. Funken beim Schleifen, Schmieden des Hufeisens, Abkneifen der Hufnägel

  • Optische Schädigung durch Strahlung beim Schweißen

  • Chemische Schädigung durch Umgang z. B. mit Klebern und Desinfektionsmitteln

  • Biologische Schädigung (Infektionen) durch in die Augen geriebene Keime

Auch hat es schon Verluste der Sehfähigkeit und des Augenlichtes durch das Schlagen des Pferdes mit dem Schweif gegeben (mechanische Gefährdung). Besonders auch beschlagfreie Brillengläser haben sich bewährt, da trotz Temperaturunterschieden bei entsprechender Witterung - Beschlagplatz - Stallgasse - Außenbereich am Fahrzeug - ein Abnehmen der Brille nicht erforderlich wird. Einzelheiten des Verwendungsbereiches, der Schutzwirkung und der Funktionseigenschaften sind in der vom Hersteller mitzuliefernden Benutzerinformation aufgeführt.

Zum Schutz gegen die auftretenden Augengefährdungen bei Hufschmiedearbeiten kann auf Augen- und Gesichtsschutz nicht verzichtet werden.

Wichtig dabei ist die richtige Auswahl der geeigneten Schutzbrille anhand ihrer Kennzeichnung und der entsprechenden Herstellerangaben.