DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 2.1 - 2 Umgang mit Handwerkzeugen und Geräten
2.1 Hinweise zur Sicherheit von Handwerkzeugen

Um ein gutes Arbeitsergebnis zu erzielen ist es besonders wichtig, das richtige und geeignete Werkzeug oder auch Spezialwerkzeug zu verwenden. Das sicherheitsgerechte Benutzen und der einwandfreie Zustand des Handwerkzeuges sind hiervon ganz wesentlicher Bedeutung.

Der Zustand und die Sicherheit von Handwerkzeugen sind bereits bei der Herstellung zu beachten. Die Herstellfirmen wenden als Regelwerke im Rahmen ihrer Fertigung u. a. DIN-Normen, EN-Normen (Europäische Normen) und VDE-Normen (für Elektrowerkzeuge) an, um gleichbleibende Qualität, Sicherheit und Funktionalität für den späteren Anwender zu gewährleisten. Beim Einkauf von Handwerkzeugen können u. a. Prüfzeichen ein hilfreicher Hinweis auf sicheres, ergonomisches und qualitativ hochwertiges Werkzeug sein.

Für die zuverlässige Instandhaltung, Aufbewahrung und Pflege hat im Nachhinein die Person zu sorgen, die das Werkzeug benutzt. Dies beinhaltet z. B. die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung des ordentlichen Sitzes der Handgriffe, des Abnutzungsgrades und das Nachschleifen der Schneidwerkzeuge.

Grundlegend sind für Handwerkzeuge z. B. folgende Dinge zu beachten:

  • Aufbewahrung der Werkzeuge gesäubert, geordnet und griffbereit

  • Trockene, fett- und ölfreie Griffe und Stiele

  • Ergonomisch geformte Handgriffe zur leichteren Benutzung

  • Bestimmungsgemäße Verwendung der Werkzeuge (z. B. Schraubendreher nicht als Meißel oder Durchschlag, Feilen und Hufraspel nicht als Montageeisen)

  • Aufbewahrung bei Nichtgebrauch der Schneidwerkzeuge (z. B. Hufmesser) und spitzer Werkzeuge in geeignetem Schneid- oder Spitzenschutz

  • Verwendung geeigneter Werkzeugtaschen zum Mitführen der Werkzeuge