DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Absichern des Arbeitsplatzes

Für das Beschlagen eines Pferdes wird ein ruhiger Platz benötigt. Um das Tier nicht unnötig zu beunruhigen, muss ggf. die Arbeit auch direkt an der Pferdebox durchgeführt werden. Ist ein geeigneter Beschlagplatz ausgewählt, muss dafür gesorgt werden, dass die Arbeit in ihrem Verlauf nicht gestört wird. Die Stellung der Pferde mit Blickrichtung zu dem (wenn möglich) geöffneten Tor vermittelt dem Tier eine Fluchtmöglichkeit und hat eine beruhigende Wirkung. Für durch ein verstörtes Pferd hervorgerufene Schäden an Mensch, Tier und Material tragen Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede die Verantwortung, wenn der Besitzer nicht anwesend ist. Daher kommt es nicht nur auf die Auswahl des Beschlagplatzes an, sondern auch auf dessen Absicherung. Es ist immer richtig und wichtig, alle im Stall Anwesenden auf die vorgesehenen Arbeiten und die dabei benötigte Ruhe hinzuweisen. Die Koordination aller im und um den Stall ablaufenden Tätigkeiten ist notwendig, damit es zu keinen unvorhergesehen Störungen und Geräuschen kommt.

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Abb. 10-2 Absichern des Beschlagplatzes

Dies allein reicht aber nicht aus. Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede müssen auch den Arbeitsplatz räumlich absichern, damit keine vorbeilaufenden Personen zu Schaden kommen. Grundsätzlich sollten sich in der Nähe eines zu beschlagenden Pferdes nur die hierzu benötigten Helfer und Helferinnen befinden. Um andere Personen am Vorbei- oder Durchlaufen zu hindern ist der Beschlagplatz abzugrenzen. Hierzu können spezielle Bänder oder Leinen verwendet werden oder auch Warnschilder mit der Aufschrift "Achtung Hufbeschlag - Nicht stören!" oder "Vorsicht Hufbeschlag - Abstand halten" (siehe Abb. 10-2). Dies sichert Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede auch gegen Rechtsfolgen ab, insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen sollten.