DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 8.2 - 8.2 Lagern von Druckgasbehältern

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Abb. 8-2 Lagerung gefüllter Druckgasbehälter im Freien

Bei der Lagerung der Druckgasflaschen für den Schmiedeofen sind einige Grundregeln zu beachten.

Die Lagerung darf keinesfalls unter Erdgleiche erfolgen. Wegen der Gefahr des Entweichens von Flüssiggas, welches schwerer als Luft ist, sich daher an tiefer gelegen Stellen sammeln und ein explosionsfähiges Gemisch bilden kann, darf die Lagerung nie in Kellerräumen oder in der Nähe von Kelleröffnungen erfolgen.

Die Lagerung einzelner Flaschen sollte daher immer über Erdgleiche, in einem Raum mit natürlicher Lüftung und in ausreichendem Abstand zu möglichen Zündquellen erfolgen.

Mehrere Flaschen sollten in einem Drahtverschlag im Freien gelagert werden. Dieser sollte zusätzlich mit einem Schloss gegen unbefugten Zugriff gesichert sein (siehe Abb. 8-2).

Mit Acetylen befüllte Gasflaschen müssen immer senkrecht gelagert werden, sonst besteht die Gefahr, dass sich flüssiges Aceton am Flaschenkopf sammelt.