DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Hufpflegeprodukte

Unter Hufpflegeprodukten sind in erster Linie Hornfestiger, Pflegemittel für den Hufstrahl und Behandlungsmittel für von Strahlfäule befallene Hufe zu verstehen. Zur Hufpflege werden oft "alte Hausmittel" wie Buchenholzteer verwendet oder andere "rezeptfreie" Produkte (Huföl, Huffett, Hufbalsam). Auch diese Arbeitsstoffe sind oft Gefahrstoffe. Leider sind sie nicht immer als solche gekennzeichnet.

Auch hier gilt: Lesen geht vor Nehmen. Wenn die Gefährdungen auch oft nur gering sind und durch das Verwenden geeigneter Schutzhandschuhe und einer Schutzbrille (siehe Abschnitt 4.4 und 4.5) vermieden werden können, ist das Lesen der Sicherheitsdatenblätter vor der (erstmaligen) Verwendung ein Muss.

Gemäß Gefahrstoffverordnung hat jeder Verwender ein Arbeitsstoff- und Gefahrstoff-Verzeichnis (AGV) über die benutzten Gefahrstoffe zu führen. Dies ist nichts anderes als die Sammlung der Sicherheitsdatenblätter. Ein Muster für ein Arbeitsstoff- und Gefahrstoff-Verzeichnis ist z. B. auf der Homepage der BGHM (siehe Abschnitt "Formulare - Gefahrstoffe") enthalten. Das Verzeichnis der Gefahrstoffe beinhaltet dann auch die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Stoffe.

Bei der Hufbeschlagschmiedearbeit umfasst dieses oft nur rund ein Dutzend Stoffe, aber es gehört zur Ermittlungspflicht, sich vor Einsatz eines (neuen) Produktes über mögliche Gefährdungen, die notwendigen Schutzmaßnahmen sowie über die sachgerechte Entsorgung zu informieren.